Infos zu Gambia

Infos von gambia@helferkreis-breisach.de

Rundmail vom 22.07.2021

1. Beschäftigungsduldung
in letzter Zeit sind uns Fälle bekannt geworden, bei denen Gambier und andere Afrikaner eigentlich alle Voraussetzungen für eine Beschäftigungsduldung erfüllt hätten, sie aber nicht bekommen haben. Der Grund: Sie haben trotz – teilweise mehrfacher Aufforderung – keine Proxy-Pässe abgegeben, in der Regel aus Angst abgeschoben zu werden. Manche Leute meinen, sie könnten die 12 Monate Duldung abwarten und dann ihren Pass abgeben.

Damit kassieren sie mit absoluter Sicherheit ein Arbeitsverbot. Auch wenn dieses umgehend aufgehoben wird, wenn dann doch der Pass vorgelegt wird, gilt dies als selbst verschuldete Arbeitsunterbrechung!
Nur „kurzfristige Unterbrechungen, die der Ausländer nicht zu vertreten hat“ (§60dAufenthG) – normalerweise bis zu 3 Monaten, während Corona bis zu 6 Monaten – werden nicht bei der Zählung der 18 Monate Beschäftigung als Arbeitsunterbrechung gewertet.

Anders dagegen in diesen Fällen, bei denen der Aufforderung, den Pass abzugeben, nicht nachgekommen wird. Auch wenn die Arbeitsunterbrechung nur einen Monat dauert und die Leute in derselben Firma weiterarbeiten können, erteilt das Regierungspräsidium Karlsruhe keine Beschäftigungsduldung. Es werden noch nicht einmal die anderen Voraussetzungen geprüft. Die Zählung der Monate in voller Beschäftigung beginnt wieder bei Null. Die Betroffen haben damit anderthalb Jahre vor sich, in denen sie erst recht keinen gesetzlich garantierten Schutz vor Abschiebung haben. Ihr Verhalten ist komplett kontraproduktiv.

Wir möchten alle im Netzwerk bitten zu prüfen, ob bei Ihren Klienten und euren Unterstützten solche Kandidaten für die Beschäftigungsduldung sind und diese entsprechend aufzuklären. Vor allem die Gambier*innen im Netzwerk möchten wir bitten, ihre Landleute auf diese Regeln hinzuweisen und die Konsequenzen zu verdeutlichen, wenn die Pässe nicht abgegeben werden.

3. Probleme bei Erteilung der Aufenthaltserlaubnis nach erfolgreicher Ausbildung
Erfreulicherweise können immer mehr geduldete Geflüchtete ihre Ausbildungen erfolgreich abschließen und nach der sogenannten 3+2-Regelung eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
207 Gambier*innen in ganz Deutschland haben zum Stichtag 31. Dezember 2020 eine Aufenthaltsgenehmigung (§ 18a/19d AufenthG) zur Beschäftigung mit abgeschlossener Berufsausbildung. Die Gambier*innen sind damit die drittgrößte Gruppe nach den Afghan*innen mit 652 Personen und den Albaner*innen mit 317 Personen. Es zeichnet sich ab, dass auch diesen Sommer wieder viele Gambier*innen erfolgreich die Ausbildung beenden und eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen können.

Wir bitten in diesem Zusammenhang folgendes zu beachten:
a. Die Aufenthaltserlaubnis wird nur erteilt werden kann, wenn nach der Ausbildung eine Beschäftigung aufgenommen wird, die der erworbenen Qualifikation entspricht (§ 19d Abs. 1 S. 1a AufenthG oder § 19d Abs. 1a AufenthG). Bei einer Beschäftigung, die die erworbene Berufsqualifikation nicht voraussetzt, wird die Aufenthaltserlaubnis nicht erteilt. b. Die Erteilung eines Aufenthaltstitels zur Ausübung einer Beschäftigung setzt die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit voraussetzt (§ 39 AufenthG)! Sie tut dies allerdings nicht, wenn der Ausländer als Leiharbeitnehmer (§ 1 Abs. 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes) tätig wird. Nach § 40 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG wird daher keine Aufenthaltserlaubnis erteilt, wenn der der Ausländer als Leiharbeitnehmer tätig wird.
Geduldeten Fachkräften, die nach ihrer Ausbildung nicht vom Ausbildungsbetrieb übernommen werden, aber in ihrem erlernten Beruf eine Beschäftigung bei einer Leiharbeitsfirma gefunden haben, kann also keine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Stattdessen wird ihnen i.d.R. eine Duldung „ohne auflösende Bindung“ ausgestellt. Damit ist nach Aussage des Regierungspräsidiums Karlsruhe die Abschiebung verlässlich ausgesetzt, bis der Betroffene vom Einsatzbetrieb übernommen wird oder eine Direktanstellung bei einer anderen Firma gefunden hat und seine Aufenthaltserlaubnis nach § 19 d AufenthG erneut beantragen kann. Eventuell ist es auch möglich und sinnvoll,  für die Dauer der Beschäftigung bei einer Leiharbeitsfirma eine Beschäftigungsduldung nach 60 d AufenthG zu beantragen. Die Aufenthaltserlaubnis nach § 19 d AufenthG kann auch dann nach Übernahme durch den Betrieb oder nach einem Wechsel in eine Direktanstellung jederzeit neu beantragt werden.

4. Zuständigkeit für Migration wechselt in Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg liegt die Zuständigkeit für Migration, Asyl, Aufenthalt und Abschiebungen nicht mehr beim Innenministerium und damit bei Thomas Strobl, sondern beim Justizministerium unter der Leitung der CDU-Ministerin Marion Gentges. Schwerpunktmäßig wird sich Staatssekretär Siegfried Lorek um den Themenbereich der Migration kümmern. Welche Auswirkungen dieser Wechsel haben wird, bleibt abzuwarten.

Rundmail 29. März 2021

die heutige Rundmail soll wieder einmal verschiedene wichtige Aspekte einer Bleibeperspektive für Gambier*innen beleuchten. Zudem verschiedene Arbeitshilfen und Info-Angebote.Beschäftigungsduldung + Härtefallregelung

Passbeschaffung und Identitätsklärung am Beispiel Gambia

Aufenthaltserlaubnis nach Abschluss der Ausbildung

Online-Fachtag Gambia des Flüchtlingsrates Baden-Württemberg

Today’s newsletter is intended to once again highlight various important aspects of a perspective for Gambians to stay. In addition, various working aids and information offers.

  1. Beschäftigungsduldung + Härtefallregelung / Employment toleration + hardship regulation

Wie wir alle aus der Praxis wissen, werden die Asylanträge der Gambier*innen in Deutschland derzeit sukzessive von den Gerichten entschieden, und zwar in aller Regel negativ. In Deutschland leben etwa 15.500 gambische Staatsangehörige. Etwa 6.570 davon sind zu Beginn des Jahres 2021 ausreisepflichtig, also in der Regel in Duldung (WELT, 22. Februar 2021, nach Angaben der Bundespolizei). In Baden-Württemberg leben nach Angaben des Ausländerzentralregister vom 30. Sept. 2020 noch 8.955 gambische Staatsangehörige. Ausreisepflichtig sind davon zu diesem Zeitpunkt circa 4.500. Mittlerweile dürften es knapp 5.000 Menschen aus Gambia in Baden-Württemberg sein, die in Duldung sind. Die restlichen circa 3.900 Asylverfahren dürften in den kommenden Monaten und Jahren ebenfalls abgeschlossen werden, und zwar mit großer Sicherheit negativ.   Eine Bleibeperspektive in menschenwürdigen Verhältnissen haben diese Gambier*innen nur, wenn sie einer Arbeit nachgehen und eine Ausbildungs- oder Beschäftigungsduldung anstreben. Nach Zahlen der Agentur für Arbeit waren im Juni 2020 bundesweit 6.797 Gambier*innen in einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung, davon 1.688 in Ausbildung. Leider sind dies etwas weniger als noch im März 2020, als insgesamt 6.921 in Beschäftigung und 1.730 davon in Ausbildung waren. Dies könnte einerseits mit Arbeitsplatzverlusten durch die Corona-Krise zu tun haben, andererseits aber auch mit abgeschlossenen Ausbildungen und ggf. mit Arbeitsverboten, weil bei der Identitätsfeststellung nicht kooperiert wird. Nach Angaben der Bundespolizei (siehe WELT, 22. Februar 2021) haben rund 3.360 Gambier*innen in Deutschland, die ausreisepflichtig, also in der Regel in der Duldung sind, keine Reisedokumente. Man muss davon ausgehen, dass ein großer Anteil davon bei der Identitätsfeststellung nicht kooperiert.   Wir stellen zugleich ein erhöhtes Interesse der Gambier*innen an den Möglichkeiten der Beschäftigungsduldung fest. Immer häufiger wenden sie sich direkt an das Gambia-Helfernetz und bitten um Informationen. Wir haben daher ein neues, aktuelles Merkblatt „Beschäftigungsduldung“ entwickelt und stellen es in deutscher und englischer Fassung in den Anhang.   Das Merkblatt ist bewusst einfach und kompakt gehalten. Es soll eine Hilfe direkt für die Gambier*innen, gerne aber auch für Geflüchtete anderer Nationalitäten in derselben Situation sein. Bitte verteilen Sie dieses Merkblatt daher unter den von Ihnen betreuten Flüchtlingen, die daran Interesse haben könnten.   As we all know from practical experience, the asylum applications of Gambians in Germany are currently being decided successively by the courts, and as a rule negatively. There are about 15,500 Gambian nationals living in Germany. About 6,570 of them at the beginning of 2021 are obliged to leave the country and are usually in Duldung (WELT, February 22, 2021, according to data from the Federal Police). According to the Central Register of Foreigners on Sept. 30, 2020, there are 8,955 Gambian nationals living in Baden-Württemberg. Of these, approximately 4,500 are obliged to leave the country at this time. In the meantime, there are probably just under 5,000 people from Gambia in Baden-Württemberg who are in Duldung. The remaining approximately 3,900 asylum procedures are also likely to be concluded in the coming months and years, and almost certainly negatively.   These Gambians will only have the prospect of staying in dignified conditions if they pursue a job and seek a training or employment toleration. According to figures from the Federal Employment Agency, in June 2020 there were 6,797 Gambians in Germany in employment requiring social security contributions, of which 1,688 were in vocational training. Unfortunately, this is slightly less than in March 2020, when a total of 6,921 were in employment and 1,730 of them in training. On the one hand, this could have to do with job losses due to the Corona crisis, on the other hand, it could also have to do with completed training and possibly with work bans due to non-cooperation in the identification process. According to the Federal Police (see WELT, February 22, 2021), around 3,360 Gambians in Germany who are obliged to leave the country and are usually in Duldung do not have travel documents. It must be assumed that a large number of them are not cooperating in establishing their identity.   At the same time, we have noticed an increased interest on the part of Gambians in the possibilities of Beschäftigungsduldung (employment toleration). More and more often they contact the Gambia-Helfernetz directly and ask for information. Therefore, we have created a new, up-to-date leaflet „Beschäftigungsduldung“ and put it in German and English version in the attachment.   The leaflet is purposely kept simple and compact. It is intended to be a direct help for Gambians, but also for refugees of other nationalities in the same situation. Please distribute this leaflet among the refugees in your support who might be interested in it.   Für die Betreuer und Berater der Geflüchteten sind über die Informationen des Merkblatts hinaus noch folgende Punkte wichtig:

• In der Regel benötigen Gambier*innen bei der Beantragung der Beschäftigungsduldung und einem Antrag bei der Härtefallkommission (siehe unten) die Hilfe durch haupt- und/oder ehrenamtliche Flüchtlingsunterstützer. Wir bitten daher alle Teilnehmer*innen unseres Netzwerkes, den Gambier*innen bei diesem Weg behilflich zu sein.

• Die Beschäftigungsduldung ist eine stichtagsabhängige und zeitlich befristete Regelung. Eine Beschäftigungsduldung können nur Personen bekommen, die vor dem 1. August 2018 in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind. Und die Möglichkeit, eine Beschäftigungsduldung zu bekommen besteht nur bis zum 31. Dezember 2023.
  • Die Beschäftigungsduldung wird nur nach einer fristgerechten Klärung der Identität erteilt. Dabei sind die Fristen unterschiedlich, je nachdem, wann die Asylbewerber nach Deutschland eingereist sind. Das Ganze ist sehr kompliziert, ganz im Sinne des Bundesinnenministers Horst Seehofer, der nach eigener Aussage komplizierte Gesetze mag, weil dann bei der Verabschiedung kaum jemand die Fallstricke erkennt. Nähere Infos dazu unter: https://helferkreis-breisach.de/wp-content/uploads/2020/04/Merkblatt-Bleiberecht-und-ID-Fristen-de.pdf• Ganz wichtig: Abgelehnte Asylbewerber, die alle Voraussetzungen für eine Beschäftigungsduldung erfüllen, aber noch keine 12 Monate in Duldung sind, können in Baden-Württemberg einen Antrag bei der Härtefall-Kommission einreichen. Auch in anderen Bundesländern rät es sich, diesen Weg zu versuchen.
Very important:Rejected asylum seekers who meet all the requirements for Beschäftigungsduldung, but have not yet been tolerated for 12 months, can submit an application to the Hardship Commission (Härtefallkommission) in Baden-Württemberg. It is also advisable to try this route in other federal states.   In Baden-Württemberg gilt durch eine Vereinbarung der bisherigen Koalitionspartner GRÜNE und CDU folgende Regelung:   Alle diejenigen, die

  • alle Bedingungen der Beschäftigungsduldung erfüllen
  • noch keine 12 Monate in Duldung sind
  • und vor dem 29. Februar 2016 ins Bundesgebiet eingereist sind

können einen Antrag bei der Härtefall-Kommission stellen. Sobald dieser angenommen ist, besteht ein Schutz vor Abschiebung.Es rät sich dringend diesen Weg zu gehen, und zwar auch für alle, die die Bedingungen erfüllen und nach dem 29. Februar 2016 nach Deutschland eingereist sind! Siehe dazu auch den wichtigen Beitrag des Flüchtlingsrates Baden-Württemberg: https://fluechtlingsrat-bw.de/asylpolitik-asylverfahren/beschaeftigungsduldung-haertefallantrag-als-moeglichkeit-zur-ueberbrueckung-der-12-monatigen-vorduldungszeit/Unsere bisherigen Erfahrungen mit diesem Weg:

  • Die Härtefallkommission nimmt auch Anträge an, die lediglich die Nachweise enthalten, dass die Voraussetzungen für eine Beschäftigungsduldung gegeben sind, bis auf die 12-monatige Duldung.
  • Die umfangreiche Dokumentation der Integrationsbemühungen und -erfolge sowie die Schreiben von Fürsprechern zur Unterstützung, die bei normalen Härtefallanträgen gefordert werden, müssen nicht unbedingt sein. Es ist jedoch keinesfalls ein Fehler, wenn der Antragsteller über die geforderten Belege für die Beschäftigungsduldung hinaus seine Integrationsbemühungen nachweist.
  • Die Härtefallkommission prüft nach bisherigen Erfahrungen aus dem Netzwerk auch Fälle von Geflüchteten, die nach dem Stichtag 29. Februar 2016 eingereist sind.
  • Die Härtefallkommission stimmt sich sehr eng mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe ab und macht von dessen Stellungnahme abhängig, ob der Antrag angenommen wird. Das heißt konkret, dass beide Stellen parallel prüfen, ob die Voraussetzungen für die Erteilung der Beschäftigungsduldung mit Ausnahme der 12-monatigen Vorduldung gegeben sind.
  • Daher ist es ratsam, in diesen Fällen sofort beim Regierungspräsidium in Karlsruhe eine Beschäftigungsduldung zu beantragen und parallel dazu den Antrag bei der Härtefallkommission stellen. An beide Stellen sollten die Belege und Nachweise parallel geschickt werden.
  • Generell gilt bei der Härtefallkommission: Die Eingabe ist schriftlich und in deutscher Sprache zu verfassen. Sie ist auf dem Postweg an die

Härtefallkommission
beim Ministerium für Inneres, Digitalisierung
und Migration Baden-Württemberg
– Geschäftsstelle –
Postfach 10 34 65
70029 Stuttgart oder per Mail an: poststelle@im.bwl.de   zu richten.

  • Die Härtefallkommission geht folgendermaßen vor, wenn sie den Antrag annimmt: Sie bearbeitet den Antrag nicht, bis die 12-monatige Vorduldungszeit um ist. Dann entscheidet sie nach Erteilung der Beschäftigungsduldung durch das RPK den Antrag negativ, mit der Begründung, dass ja bereits ein Bleiberecht durch andere gesetzliche Regelungen vorhanden ist.

  Nach der Vorbedingung einer 12-monatigen Vorduldungszeit sind die größten Hürden für die Erteilung einer Beschäftigungsduldung:
a) das geforderte Sprachniveau mündlich A2. Wenn nicht schon ein Sprachzertifikat auf A2-Niveau vorliegt oder der Gefüchtete sich sehr gut mündlich verständigen kann, dann sollten die Unterstützer und Berater darauf dringen, dass Angebote zum Deutschlernen wahrgenommen werden und ggf. über solche Angebote informieren. Im Moment sollten Regierungspräsidium und Härtefallkommission darauf hingewiesen werden, dass durch Corona die Kurse ausgefallen sind. Es rät sich aber jetzt schon, dass sich die Geflüchteten für einen Kurs im Herbst anmelden und dies auch gegenüber den Behörden belegen können.

b) die Klärung der Identität. Hier muss in aller Deutlichkeit klargestellt werden, dass ohne die Mitwirkung bei der Identitätsfeststellung auf jeden Fall das Arbeitsverbot folgt und damit auch die Beschäftigungsduldung hinfällig wird. Nach unserer Erfahrung hilft es den Betroffenen sehr, wenn sie die Möglichkeit des Härtefallantrags kennen. Die Entscheidung, die geforderten Maßnahmen zu ergreifen, fällt dann leichter.    

  1. Passbeschaffung und Identitätsklärung am Beispiel Gambia /Passport acquisition and identity clarification using the example of Gambia

  Der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg hat soeben eine hervorragende Arbeitshilfe zum Thema „Passpflicht, Mitwirkungspflicht und Identitätsklärung am Beispiel Gambia“ herausgegeben: https://fluechtlingsrat-bw.de/wp-content/uploads/2021/03/2021-03_Passpflicht-Mitwirkungspflicht-z-Passbeschaffung-und-Identitaetsklaerung-am-Bsp-Gambia_FR-BW.pdfAllen, die mit Gambier*innen in Sachen Identitätsfeststellung zu tun haben, möchten wir diese Arbeitshilfe dringend empfehlen.   Zusätzlich möchten wir noch einmal darüber informieren, dass das Gambia-Helfernetz mit einem Rechtsanwaltsanwärter in Gambia zusammenarbeitet, der bei Beauftragung durch den Gambier, der Papiere benötigt, als „Legal advisor“ und „Service provider“ bei der Beschaffung unterstützt.   The Flüchtlingsrat Baden-Württemberg has just published an excellent work aid on the topic of „Passport obligation, obligation to cooperate and identity clarification using the example of The Gambia“: https://fluechtlingsrat-bw.de/wp-content/uploads/2021/03/2021-03_Passpflicht-Mitwirkungspflicht-z-Passbeschaffung-und-Identitaetsklaerung-am-Bsp-Gambia_FR-BW.pdf     We would like to strongly recommend this work aid to all those who have to deal with Gambians in matters of identity determination.   In addition, we would like to inform you that the Gambia-Helfernetz works together with a prospective lawyer in The Gambia, who, if commissioned by the Gambian who needs papers, supports him as a „legal advisor“ and „service provider“ in obtaining them.   Falls Ihre/eure Klienten oder Unterstützten diese Hilfe in Anspruch nehmen möchten, beachten und klären Sie bitte unbedingt folgende Voraussetzungen:

  • Bitte klären Sie mit Ihrem Klienten/Unterstützten eindeutig ab, ob er/sie wirklich gewillt ist, den Pass beschaffen zu lassen. Leider gibt es hier negative Erfahrungen: Manche Gambier sind nicht gewillt, ihre Papiere abzugeben, meist aus Angst vor Abschiebung, äußern dies jedoch nicht gegenüber ihren deutschen Unterstützern. Sie machen dann einen Rückzieher, wenn unser Vertrauensanwalt bereits in Vorleistung getreten ist, und lassen ihn auf seinen Kosten sitzen.
  • Klären Sie bitte ab, ob der Antragsteller tatsächlich keine andere Möglichkeit hat, die notwendigen Dokumente zu bekommen, als über den Rechtsberater. Dies ist in der Regel nur der Fall, wenn der Antragsteller keine Angehörigen hat, die in der Lage wären, mit den gambischen Behörden zurecht zu kommen. Oder aber wenn der Antragsteller keine Familienangehörigen hat, die ihm ein sogenanntes „supporting document“ liefern können. Als „supporting document“ werden alle Dokumente bezeichnet, die die Identität und Staatsangehörigkeit eines Familienangehörigen belegen, also deren Ausweispapiere, Geburtsurkunden o.ä. Sind solche Papiere nicht zu bekommen, dann kann die Identität des Antragstellers ggf. durch andere Nachforschungen des Immigration Departement geklärt werden. Die ist jedoch aufwändig und immer mit höheren Kosten für Gebühren und Anwaltshonorar verbunden.
  • Bitte klären Sie und teilen Sie uns mit, ob zuvor schon ein Antrag auf einen Proxy-Pass gestellt worden ist. Die gambischen Behörden prüfen dies. Unter Umständen führt das zu großen Schwierigkeiten, einem Mehraufwand für den Rechtsberater, in jedem Falle zu erheblichen Mehrkosten. Auch die Ablehnung des Passantrags durch das Immigration Departement ist vorgekommen, wenn mehrere Anträge, womöglich mit unterschiedlichen Angaben, gestellt worden sind.
  • Die Vermittlung des Rechtsberaters läuft immer über das Gambia-Helfernetz. Wir machen Vorab-Klärungen und beraten gegebenenfalls. Erst wenn die Entscheidung gefallen ist, den Rechtsberater als Vertreter des Antragstellers zu beauftragen, tritt der Rechtsberater mit dem gambischen Antragsteller und ggf. auch mit den deutschen Unterstützern in Verbindung. Der Antragsteller wird dann über Handy umgehend von dem gambischen Rechtsberater kontaktiert.
  • Der Rechtsberater spricht mit dem Antragsteller auch die Kosten (Gebühren, Honorar etc.) ab. Erst wenn der vereinbarte Betrag überwiesen wurde, beginnt das Antragsverfahren. Aufgrund negativer Erfahrungen wird der Rechtsberater ohne Vorab-Bezahlung nicht aktiv.
  • Achtung: Bei schwierigen Fällen kommen in der Regel weitere Kosten, über die vereinbarten, auf den Antragsteller zu. Wir bitten unbedingt zu beachten und auch die gambischen Antragsteller darüber zu informieren: In Gambia gibt es keine verbindliche Gebührenordnung. Und vor allem: Für jede zusätzliche Auskunft oder Verwaltungstätigkeit wird eine zusätzliche Gebühr von den Behörden und anderen Autoritäten verlangt.
  • Falls noch keine Geburtsurkunde vorhanden ist, kann der Rechtsberater auf Wunsch auch hier bei der Beschaffung behilflich sein. Auch in diesem Fall kommen zusätzliche Kosten hinzu.

Wir möchten darauf hinweisen, dass nicht in jedem Falle eine Geburtsurkunde oder ein Proxy-Pass beschafft werden kann. Da der gambische Rechtsberater konsequent auf legaler Basis arbeitet, kann es vorkommen, dass das Immigration Department den Antrag ablehnt. Die gambische Behörde muss dies noch nicht einmal begründen und wird keinesfalls eine schriftliche Stellung dazu nehmen.   Unserer Erfahrung nach, sind die Fälle besonders schwierig, in denen die gambische Staatsangehörigkeit nicht eindeutig belegt werden kann. Das Immigration Department ist in dieser Frage sehr konsequent und stellt keine gambischen Proxypässe aus, wenn es hier Zweifel gibt.   In solchen Fällen können wir nur anbieten, dass der gambische Rechtsberater detailliert seine Bemühungen dokumentiert, selbstverständlich auch gegen ein Honorar. Diese können den deutschen Ausländerbehörden dann als Nachweis für die Bemühungen um Ausweispapiere vorgelegt werden.  

  1. Aufenthaltserlaubnis nach Abschluss der Ausbildung /Residence permit after completion of training

Erfreulicherweise haben schon im vergangenen Jahr Geflüchtete mit Ausbildungsduldung ihre Ausbildung beendet. Dieses Jahr kommen weitere hinzu. Damit können sie den Wechsel von der Duldung in die Aufenthaltserlaubnis vollziehen. Die Aufenthaltserlaubnis wird dann nach der sogenannten 3+2-Regelung für zwei Jahre erteilt und kann danach verlängert werden, wenn die Bedingungen dafür nach wie vor gegeben sind.   Für den Flüchtling, aber auch den Arbeitgeber, ist ein reibungsloser Übergang notwendig. Dieser wird in Frage gestellt, wenn die Ausbildungsduldung und damit auch die Beschäftigungserlaubnis nach Beendigung der Ausbildung erlischt. Die Zuständigkeit wechselt nun wieder vom Regierungspräsidium zu den Ausländerbehörden der Landratsämter und Städte. Und oftmals kommt es hier zu Verzögerungen und offenen Fragen, die dann durch eine Ermessensduldung überbrückt werden müssen, damit der Ausgebildete weiter arbeiten kann.   Der „Freiburger Checkliste“, die im Anhang steht, ist dafür eine wertvolle Arbeitshilfe für Flüchtlinge und deren Arbeitgeber. Sie wurde erstellt vom Amt für Migration und Integration Freiburg, dem IvAF-Projektverbund Baden, der Arbeitsagentur Freiburg, dem Katharinenstift Freiburg und der IHK Südlicher Oberrhein und wird auch auf der Homepage des Flüchtlingsrates Baden-Württemberg veröffentlicht.   Fortunately, last year refugees with Ausbildungsduldung completed their training. This year, more will join them. This will allow them to make the transition from the tolerated status to a residence permit. The residence permit is then issued for two years according to the so-called 3+2 rule and can then be extended if the conditions for this continue to be met.   For the refugee, but also for the employer, a smooth transition is necessary. This is challenged if the Ausbildungsduldung, and thus also the employment permit, expires after completion of the vocational training. The responsibility now shifts again from the Regierungspräsidium to the foreigners authorities of the district offices and cities. And often there are delays and open questions here, which then have to be bridged by a „Ermessensduldung“ to allow the trained person to continue working.   The „Freiburg Checklist“, which is attached, is a valuable working aid for refugees and their employers. It was created by the Office for Migration and Integration Freiburg, the IvAF project network Baden, the Arbeitsagentur Freiburg, the Katharinenstift Freiburg and the IHK Südlicher Oberrhein and is also published on the homepage of the Flüchtlingsrat Baden-Württemberg. If a Gambian employee does not fully understand the text, he or she should show this fact sheet to his or her employer and ask him or her to take the actions indicated.
  Wir möchten hier auch noch einmal darauf hinweisen, dass das Innenministerium von Baden-Württemberg in einem Schreiben vom 08.10.2019 die Regierungspräsidien und Ausländerbehörden angewiesen hat, unverzüglich die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis gem. § 18a Abs. 1a AufenthG zu prüfen.   Außerdem soll dieser Paragraph auch auf diejenigen Anwendung finden, die ihre Berufsausbildung noch vor Abschluss des Asylverfahrens erfolgreich beendet haben, auch wenn dies nach Wortlaut des Gesetzes nicht vorgesehen ist.  

  1. Online-Fachtag Gambia des Flüchtlingsrates Baden-Württemberg /Online Symposium Gambia of the Refugee Council Baden-Württemberg

Vom 17. April bis 21. April 2021 führt der Flüchtlingsrat Baden-Württemberg eine Online-Fachtagung „Gambia“ durch. Es wird insbesondere um Themen wie Entwicklungszusammenarbeit, die politischen Situation in Gambia, Identitätsklärung und die Lage von Frauen gehen.   Die Veranstaltungen finden teilweise auf Deutsch, Englisch oder zweisprachig statt. Weitere Infos und Anmeldemöglichkeit – auch in Englischer Sprache – unter: https://fluechtlingsrat-bw.de/veranstaltungen/online-fachtag-gambia/ From April 17 to April 21, 2021, the Flüchtlingsrat Baden-Württemberg will hold an online symposium „Gambia“. It will focus in particular on topics such as development cooperation, the political situation in The Gambia, identity clarification and the situation of women. The events will be held partly in German, English or bilingual. For more information also in English and to register, go to: https://fluechtlingsrat-bw.de/veranstaltungen/online-fachtag-gambia/   Soweit unsere Informationen für heute. Wir hoffen, dass Sie/ihr diese große Menge an Informationen gut verdauen können/könnt.   Viele Grüße Birgit Hummler Kay Bochmann-Riess

16.11.2020 Rundmail November 2020 Neuigkeiten zu Gambia


Liebe Gambia-Netzwerker,
nach einer langen Pause möchten wir uns wieder bei Ihnen/euch melden. Die Pause ist vor allem der Tatsache geschuldet, dass es in den letzten Monaten keine größeren Themen oder Neuerungen in Bezug auf die gambischen Geflüchteten gegeben hat. Allerdings tut sich doch Einiges, was die Bleibeperspektive von Gambiern beeinflusst. Außerdem gibt es eine ganze Reihe von Detailfragen, die nicht für alle Gambierinnen und Gambier wichtig sind, aber bei Einzelfällen durchaus große Relevanz bekommen können.
Wir möchten zunächst versuchen einen Überblick über die Situation der Gambier/innen in Baden-Württemberg und in Deutschland zu geben, wie sie sich aus unseren Erfahrungen und aus Gesprächen mit Netzwerkteilnehmern darstellt.

Bestandsaufnahme:
Der Großteil der Gambier/innen in Deutschland ist mittlerweile zwischen fünf und drei Jahren hier. Es kommen kaum noch Flüchtlinge aus Gambia bei uns an. Der „Backway“ über Libyen und Mittelmeer ist quasi geschlossen. Die Fluchtroute über den Atlantik auf die Kanaren ist extrem gefährlich und hat erst jüngst wieder 140 Todesopfer gekostet.

Die meisten der Gambier/innen hatten mittlerweile eine mehr oder weniger gute Chance Deutsch zu lernen, schulische Angebote wahrzunehmen, einen Job zu finden oder gar eine Ausbildung zu beginnen. Nach Zahlen der Agentur für Arbeit waren im März 2020 knapp 7.000 Gambier in Deutschland sozialversicherungspflichtig beschäftigt. 1.730 davon waren in Ausbildung. Lediglich 364 Gambier waren geringfügig Beschäftigte. Damit sind etwa die Hälfte aller in Deutschland lebenden Gambier berufstätig. (Zahlen vor Beginn der Corona-Krise. Wie viele durch sie ihren Job verloren haben, ist noch schwer abzuschätzen.)

Zwei Themen, die in engem Zusammenhang stehen, beschäftigen die Gambier in besonderem Maße:
Zum einen die Forderung an ALLE Gambier in Duldung einen Proxy-Pass zu beschaffen und abzugeben. Und zweitens die Angst vor Abschiebung.

Nach wie vor müssen wir leider feststellen, dass in den Köpfen vieler Gambier die Abgabe von Dokumenten identisch ist mit der Einleitung der Abschiebung. Die Unwissenheit über realistische Perspektiven ist manchmal erschreckend hoch. Und leider misstrauen viele Gambier/innen letztendlich der Beratung durch deutsche Haupt- und Ehrenamtliche und glauben eher an die Narrative und die Gerüchteküche ihrer Landsleute (dazu unten mehr).

Stocktaking:
The majority of Gambians in Germany are now resident here for between five and three years. There are hardly any refugees from Gambia arriving in Germany. The „backway“ across Libya and the Mediterranean is virtually closed. The escape route across the Atlantic to the Canary Islands is extremely dangerous and has only recently cost 140 people their lives again.

Most of the Gambians had a more or less good chance to learn German, to take advantage of school offers, to find a job or even to start an vocational training. According to figures from the employment agency, in March 2020, almost 7,000 Gambians were employed in Germany with social security contributions. 1,730 of them were in vocational training. Only 364 Gambians were in marginal employment. This means that about half of all Gambians living in Germany are employed. (Figures before the beginning of the Corona crisis. It is still difficult to estimate how many have lost their jobs because of it).

Two closely related issues are of particular concern to the Gambians:
On the one hand, the demand for ALL Gambians to obtain and hand over a proxy passport in Duldung. And secondly the fear of deportation.

Unfortunately, we still have to realize that in the minds of many Gambians the handing over of documents is identical with the initiation of deportation. The unawareness of realistic perspectives is sometimes frighteningly high. And unfortunately many Gambians ultimately distrust the advice of German full-time and voluntary helpers and believe rather in the narratives and rumor mill of their fellow countrymen (more on this below).

Gambier am Scheideweg

Tatsache ist aber:
Viele Gambier, deren Asylverfahren negativ beschieden wurden und die danach in die Duldung kommen, stehen jetzt an einem Scheideweg. Vor allem diejenigen, die eine feste Anstellung oder gute Aussichten auf Festanstellung oder Ausbildung haben.
A) Entweder sie kooperieren bei der Feststellung ihrer Nationalität und Identität und kommen den Anforderungen des Regierungspräsidiums Karlsruhe nach.

• Damit behalten sie ihre Arbeit und verdienen Geld.
• Sie sind in Baden-Württemberg nach wie vor bis in absehbare Zeit vor Abschiebung geschützt! Die Vereinbarung zwischen den Koalitionsparten der Landesregierung, den GRÜNEN und der CDU, gilt nach wie vor, dass zunächst Straftäter abgeschoben werden, danach abgelehnte Asylbewerber ohne Arbeit und in „Duldung light“. Und erst wenn die alle – wahrscheinlich nach Jahren – abgeschoben oder untergetaucht sind, erst dann werden die Geduldeten mit Job ins Visier genommen (sogenannte Priorisierung. Der Wortlaut der Vereinbarung liegt uns vor).
• Bis dahin haben aber etliche die Chance in eine Beschäftigungsduldung zu kommen. Damit sind sie auch per Gesetz vor Abschiebung geschützt.
• Sie haben danach durch eine Aufenthaltsgenehmigung eine sichere Bleibeperspektive.
• Wenn jemand 8 Jahre in Deutschland ist und die Anforderungen einer Aufenthaltsgenehmigung erfüllt (ähnlich wie die der Beschäftigungsduldung), kann er oder sie auch ohne Beschäftigungsduldung eine Aufenthaltsgenehmigung bekommen.

Gambians at the crossroads

But the fact is:
Many Gambians whose asylum applications have been rejected and who are subsequently in Duldung are now at a crossroads. Especially those who have a permanent job or good prospects for permanent employment or vocational training.
A) Either they cooperate in identifying their nationality and identity and comply with the requirements of the Regierungspräsidium Karlsruhe.

• In this way they keep their jobs and earn money.
• They are still protected from deportation in Baden-Württemberg for the foreseeable future! The agreement between the coalition parties of the state government, the Greens and the CDU, still applies that first of all delinquents are deported, then rejected asylum seekers without work and in „Duldung light“ (see below). And only when all of them – probably after years – have been deported or gone into hiding, only then those in Duldung with a steady job will be targeted (so-called prioritization. The wording of the agreement is available to us).
• Until then, however, many have the chance to get into a toleration of employment (Beschäftigungsduldung). Thus they are also protected by law against deportation.
• Afterwards, they have a secure residence perspective through a residence permit (Aufenthaltsgenehmigung).
• If someone has been in Germany for 8 years and fulfills the requirements of a residence permit (similar to the employment tolerance), he or she can also get a residence permit without employment tolerance.

B) Oder aber sie kommen der Aufforderung, einen Proxy-Pass vorzulegen nicht nach.
Dann folgt mit absoluter Sicherheit das Arbeitsverbot und damit der Verlust des Jobs.

• Man fällt in die „Duldung light“, durch die die Menschen sozial, rechtlich und wirtschaftlich ausgegrenzt werden. Der Status hat auch scharfe rechtliche Konsequenzen. Sie werden mit Leistungskürzungen, einem pauschalen Arbeitsverbot sowie einer Wohnsitzauflage sanktioniert. Zudem kann eine Inhaftierung drohen, wenn die Nicht-Vornahme der Passbeschaffungshandlungen als Anhaltspunkt für Fluchtgefahr genommen wird.
• Auch wenn man es sich dann anders überlegt und doch noch einen Proxy-Pass vorlegt: Man bekommt dann zwar wieder die Arbeitserlaubnis. Aber die Zeiten mit »Duldung light« werden für eine Beschäftigungs- oder Ausbildungsduldung nicht angerechnet. Damit wird der Weg in ein Bleiberecht effektiv versperrt.
• Die Alternativen sind der Weg zurück nach Italien, Spanien oder ein anderes europäisches Land, wo ein auskömmliches und würdevolles Leben in der Regel auch nicht möglich ist. Oder aber das Abtauchen in die Illegalität und damit oft auch in die Kriminalität.
• Wir haben leider Hinweise darauf, dass Gambier verstärkt mit dem Gesetz in Konflikt kommen, was einerseits jegliche Perspektive in Deutschland killt und andererseits die Abschiebung dieser Menschen erheblich erleichtert.

Wie gesagt: Eine große Zahl der Gambier steht an einem Scheideweg. Einen dritten Weg gibt es nicht. Ein Durchlavieren und ein Hoffen, dass schon irgendwie alles gut wird, auch wenn man die geforderten Papiere nicht abgibt, wird nicht funktionieren.

B) Or they do not comply with the request to present a proxy passport.
In this case, you will most certainly be banned from working and lose your job.

• One falls into the „Duldung light“, by which people are socially, legally and economically excluded. The status also has severe legal consequences. They are sanctioned with reductions in benefits, a blanket ban on work and a residence requirement. In addition, people may be threatened with imprisonment if failure to obtain a passport is taken as an indication of the risk of flight.
• Even if one then changes one’s mind and still presents a proxy passport: You will get your work permit again. But the times with „Duldung light“ are not taken into account for a toleration of employment or vocational training (Beschäftigungs- und Ausbildungsduldung). This effectively blocks the way to a right of residence.
• The alternatives are the way back to Italy, Spain or another European country, where an adequate and dignified life is usually not possible. Or the plunge into illegality and thus often into crime.
• Unfortunately, we have indications that Gambians increasingly come into conflict with the law, which on the one hand kills any perspective in Germany and on the other hand makes the deportation of these people much easier.

As we have said, a large number of Gambians are at a crossroads. There is no third way. Pushing through and hoping that everything somehow will be all right, even if the required papers are not handed in, will not work.

Abschiebungen und Gerüchte über Abschiebungen.

Leider machen in dieser Situation immer wieder Gerüchte über Abschiebungen die Runde und schüren Ängste und Panik. So gab es Anfang Oktober in einem gambischen Medium die Ankündigung von Abschiebungen, was sich als Fake erwiesen hat.
Gegenwärtig wird von Gambiern in den Sozialen Netzwerken verbreitet, dass am 18. November eine Sammelabschiebung von circa 25 Personen vom Flughafen Frankfurt aus stattfinden soll. Die Quelle dieser Nachricht liegt vollkommen im Dunkeln. Es wird gegenwärtig versucht, die Informationen zu verifizieren, was bislang nicht gelungen ist. Wir werden das Gambia-Helfernetz ausschließlich mit abgesicherten Erkenntnissen so weit wie möglich auf dem Laufenden halten.

Wenig hilfreich, ja geradezu kontraproduktiv und desaströs ist es, wenn mit solchen „Breaking news“ ein „Deportation alert for all Gambians in Germany!“ ausgerufen wird. Wie gesagt: Viele Gambier stehen am Scheideweg. Panik und Angst sind niemals gute Berater in einer solchen Situation. Diese Panikmache zerstört das Vertrauensverhältnis zwischen Gambiern und Deutschen, die zur Abgabe von Papieren raten. Sie zerstört die Bemühungen vieler deutscher Haupt- und Ehrenamtlicher, möglichst vielen Gambiern in Deutschland eine Zukunft zu ermöglichen. Und es zerstört nicht zuletzt gambische Existenzen, weil aus der Angst heraus fatale Entscheidungen getroffen werden.

Es ist einfach die Unwahrheit, dass „all Gambians“ Angst vor Abschiebung haben müssen.

Fakt ist:
• Bis März dieses Jahres wurden 11 Gambier nach Gambia abgeschoben. Da diese Personen offenbar keine Kontakte zu Teilnehmern in unserem Netzwerk hatten, ist es wahrscheinlich, dass es sich dabei vorwiegend um Personen gehandelt hat, die mit den deutschen Gesetzen in Konflikt gekommen sind.
• Verhandlungen zwischen der EU und Gambia, wie man zukünftig das Thema Abschiebungen handhaben will, verlaufen zum Unmut der EU-Verhandler äußerst zäh. Die gambische Regierung und die gambischen Politiker stehen vor dem Problem, dass sie in diesen Fragen nicht allzu sehr den Wünschen der EU entgegen kommen können, da dies den Unmut der eigenen Bevölkerung auslösen würde, und das vor einer Zeit, die durch den Wahlkampf im kommenden Jahr geprägt sein wird.
• Die gambische Regierung lehnt Sammelabschiebungen nach wie vor ab. Auch die Corona-Pandemie führt dazu, dass Gambia außerordentlich zurückhaltend mit der Aufnahme von Rückkehrern ist.
• Diese Zurückhaltung Gambias hat bereits den Unmut von Thomas Strobl, dem baden-württembergischen Innenminister, ausgelöst. Er forderte im August die Bundesregierung und das Auswärtige Amt dazu auf, Druck auf Gambia zu machen, um wieder Sammelabschiebungen zu ermöglichen. Er beklagt, dass Gambia seiner Verpflichtung, Straftäter wieder zurückzunehmen, nicht nachkommt.
• Sollte tatsächlich am 18. November eine Abschiebeflug stattfinden, so ist es wahrscheinlich, dass Herr Strobl sich mit seinen Forderungen nach Rücknahme von Straftätern durchgesetzt hat.

Alle Gambier/innen in Baden-Württemberg, die einen festen Job haben oder in Ausbildung sind und bei der Feststellung der Identität durch die Abgabe der geforderten Dokumente kooperieren, müssen durch die oben genannte Priorisierung bis auf Weiteres keine Angst vor Abschiebung haben!

Deportations and rumors about deportations.

Unfortunately, in this situation, rumors of deportations are circulating again and again, fuelling fears and panic. For example, at the beginning of October there was the announcement of deportations in a Gambian medium, which turned out to be fake.
At present Gambians in social networks are spreading the word that a collective deportation of about 25 people is to take place from Frankfurt airport on November 18. The source of this news is completely in the dark. At present, attempts are being made to verify the information. The rumor could not be confirmed in any way so far.We will keep the Gambia-Helfernetz informed as far as possible only with reliable information.

It is unhelpful, even counterproductive and disastrous when such „breaking news“ is used to proclaim a „Deportation alert for all Gambians in Germany!“ As we said: Many Gambians are at a crossroads. Panic and fear are never good advisors in such a situation. This scaremongering destroys the relationship of trust between Gambians and those Germans, who advise people to hand in their papers. It destroys the efforts of many German full-time and voluntary helpers to give as many Gambians as possible a future in Germany. And it destroys Gambian livelihoods not least because fatal decisions are made out of fear.

It is simply the untruth that „all Gambians“ must fear deportation.

The fact is:
• Until March this year 11 Gambians were deported to Gambia. Since these people apparently had no contact with participants in our network, it is likely that these were mainly people who came into conflict with German laws.
• Negotiations between the EU and Gambia on how to handle the issue of deportations in the future are proceeding extremely difficult, much to the displeasure of EU negotiators. The Gambian government and Gambian politicians are faced with the problem that they cannot go too far towards the wishes of the EU on these issues, as this would trigger the displeasure of their own people, and this at a time that will be dominated by the election campaign next year.
• The Gambian government continues to reject collective deportations. The corona pandemic is also causing Gambia to be extremely reluctant to accept returnees.
• This reluctance on the part of Gambia has already provoked the displeasure of Thomas Strobl, the Minister of the Interior of Baden-Württemberg. In August, he called on the German government and the Foreign Office to put pressure on Gambia to allow collective deportations again. He complained that Gambia is not fulfilling its obligation to take back delinquents. If a deportation flight does indeed take place on November 18, it is likely that Mr. Strobl has prevailed with his demands.

All Gambians in Baden-Württemberg who have not come into conflict with German law and who have a steady job or are in vocational training and who cooperate in establishing their identity by handing in the required documents, need not be afraid of deportation until further notice due to the above-mentioned prioritization!

Informationen zu Detailfragen:

1. Beschaffung von Proxy-Pässen
Nach unseren Erfahrungen ist es kein Problem, in Gambia einen Proxy-Pass zu bekommen, wenn es Unterstützung durch die Familie und eine Person gibt, die zuverlässig ist und die Antragstellung abwickelt. Wichtig ist, dass die Antragsteller – also die Gambier in Deutschland – eine gültige Geburtsurkunde und ein sogenanntes „supporting document“ (ID-Karte, Pass oder Geburtsurkunde) beider Eltern, oder eines Elternteils vorweisen können.

Aussagen, dass wegen Corona keine Pässe zu bekommen sind, können wir nicht bestätigen. Das Immigration Office ist offen und arbeitet, und das weiß auch das Regierungspräsidium in Karlsruhe, und wird keine Nachsicht walten lassen.

Allerdings gibt es momentan einen Engpass, weil die vorgedruckten Pässe ausgehen. Bis Ende des Monats sollen aber wieder eine ausreichende Zahl an Pässen gedruckt sein.
Achtung: Wenn es hier zu Problemen bei den Abgabefristen der Pässe kommen sollte, dann sollten sich die in Gambia lebenden Unterstützer eine Bestätigung beim Immigration Department geben lassen, das dem RP Karlsruhe für eine Fristverlängerung vorgelegt werden kann.

1. Procurement of proxy passports
In our experience, it is no problem to get a proxy passport in The Gambia if there is support from the family and a person who is reliable and handles the application.It is important that the applicants – i.e. the Gambians in Germany – have a valid birth certificate and a so-called „supporting document“ (ID card, passport or birth certificate) of both parents or one parent.
We cannot confirm statements that no passports can be obtained because of Corona. The Immigration Office is open and working, and the Regional Council in Karlsruhe knows this, and will not be lenient.
However, there is a bottleneck at the moment because the pre-printed passports are running out. But by the end of the month, a sufficient number of passports should be printed again.
Attention: If there are problems with the deadlines for the delivery of the passport, supporters living in The Gambia should get a confirmation from the Immigration Department, which can be presented to the RP Karlsruhe for an extension of the deadline.

2. Beschäftigungsduldung
Nach und nach erfahren wir, dass Beschäftigungsduldungen nun doch vermehrt auf den Weg kommen. Dabei kann es im Einzelfall dennoch zu sehr hohen Hürden und fast schikanösen Anforderungen kommen. Die Ausländerbehörden, die hier teilweise die Details festlegen, die erfüllt werden müssen, handhaben einzelne Fragen, zum Beispiel, wieviel jemand verdienen muss, unter Umständen sehr unterschiedlich.

Wir haben Rückmeldungen bekommen, dass bei den haupt- und ehrenamtlichen „Wegbegleitern“ in die Beschäftigungsduldung der Wunsch nach Erfahrungsaustausch und Unterstützung besteht. Wir vermitteln hier gerne und bitten diejenigen, die bereit sind, ihre Erfahrungen weiterzugeben, uns dies mitzuteilen.

Wichtig!
Arbeitslosigkeit durch Corona: Ausländer, die aufgrund der Corona-Pandemie Ihren Arbeitsplatz verloren haben, können bis zu 6 Monate ohne Beschäftigung gewesen sein und dennoch eine Beschäftigungsduldung erhalten, sofern die übrigen Voraussetzungen vorliegen. Dies ist ein Beschluss der Innenministerkonferenz im Juni 2020, der in einem Schreiben des Bundesinnenministeriums vom 9. Juli 2020 mitgeteilt wurde.

2. Beschäftigungsduldung
Little by little, we are learning that employment toleration certificates are now being issued more frequently after all. In individual cases, however, very high hurdles and almost harassing requirements can still arise.  The foreigners authorities, who in some cases determine the details that must be fulfilled, handle individual questions, for example how much someone must earn, very differently under certain circumstances.
We have received feedback that the full-time and voluntary „companions“ on the way to Beschäftigungsduldung have a desire to exchange experiences and receive support. We are willing to arrange this and ask those who are willing to share their experiences to let us know.

Important!
Unemployment due to Corona: Immigrants who have lost their jobs due to the Corona pandemic may have been unemployed for up to 6 months and still be granted a Beschäftigungsduldung, provided that the other requirements are met. This is a decision of the Conference of Interior Ministers in June 2020, which was communicated in a letter of the Federal Ministry of the Interior dated July 9, 2020.

3. Erteilung von Aufenthaltsgenehmigungen nach erfolgreicher Ausbildung
Bereits im letzten Jahr haben eine Reihe von Auszubildenden ihre Berufsausbildung abgeschlossen, und auch in diesem Jahr haben wieder Geflüchtete ihre Abschlussprüfungen erfolgreich hinter sich gebracht. Dabei gab es in der Vergangenheit immer wieder Probleme mit der 3+2-Regelung beim Übergang von der Ausbildungsduldung in die Aufenthaltsgestattung. Zum Teil wurde die Arbeitserlaubnis entzogen, was absolut kontraproduktiv für die ausbildenden Betriebe ist. Auch die Frage, ob jemand eine Aufenthaltsgenehmigung bekommt, wenn er noch während des Asylverfahrens die Ausbildung abschließt und nie eine Ausbildungsduldung hatte, war nicht eindeutig geklärt.

Hier hat das Innenministerium von BaWü nun Klarheit geschaffen. Danach soll der Übergang in eine Aufenthaltserlaubnis von Geflüchteten, die eine Berufsausbildung abgeschlossen haben, möglichst reibungslos ablaufen. So sollen Personen mit Ausbildungsduldung schnell eine Aufenthaltserlaubnis nach § 19d Abs. 1a AufenthG (vor 01.03.2020: § 18 a Abs. 1a AufenthG) erhalten – notfalls ist unverzüglich eine Ermessensduldung mit Beschäftigungserlaubnis als Überbrückung zu erteilen. Zudem wird endlich klar, dass für Personen, die eine Ausbildung noch in Aufenthaltsgestattung abschließen, § 19d Abs. 1a AufenthG analog anwendbar ist! (Das gesamte Schreiben siehe Anhang)

Die Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung war schon immer daran geknüpft, dass ein Pass oder zumindest ein Proxy-Pass vorgelegt und abgegeben wurde.
Achtung: Die Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung ist nicht mehr Sache des Regierungspräsidiums Karlsruhe. Die Zuständigkeit für solche Fälle geht zurück an die Ausländerbehörden der Landkreise und Städte. Damit nehmen auch wieder Willkürlichkeiten und unterschiedliche Handhabungen und Entscheidungen zu, je nachdem, mit welchem Landratsamt man es zu tun hat. So gibt es offenbar Landratsämter, die die Hürden bei der Identifizierung immer höher schrauben wollen. Es werden außer dem Proxy-Pass weitere Papiere oder Dokumente verlangt oder man soll drei Zeugen in Gambia benennen, die den Antragsteller in Deutschland kennen und sich ausweisen können.

Hier sollte man sich wehren, wenn möglich mit Hinweis auf die Handhabung in anderen Landkreisen, und ggf. den Flüchtlingsrat informieren.

3. Granting of residence permits after successful vocational training
Last year a number of trainees already completed their vocational training, and this year again refugees have successfully passed their final examinations. In the past, there have been repeated problems with the 3+2 rule in the transition from the training tolerance to the residence permit. In some cases, the work permit was withdrawn, which is absolutely counterproductive for the companies providing training. The question of whether someone can obtain a residence permit if he or she completes training while still in the asylum procedure and has never had a training toleration certificate was also not clearly clarified.

The Ministry of the Interior of BaWü has now clarified this issue. According to this, the transition to a residence permit for refugees who have completed vocational training should be as smooth as possible. Persons with training tolerance are to receive a residence permit according to § 19d Abs. 1a AufenthG (before 01.03.2020: § 18 a Abs. 1a AufenthG) – if necessary a discretionary tolerance with employment permit is to be granted immediately as a bridging measure. In addition, it is finally clear that § 19d para. 1a AufenthG is applicable analogously for persons who complete their education while still in the residence permit system! (For the complete letter see appendix)

The granting of a residence permit has always been tied to the presentation and delivery of a passport or at least a proxy passport.
Attention: The granting of the residence permit is no longer a matter for the Regierungspräsidium Karlsruhe. The responsibility for such cases goes back to the foreigners authorities of the Landkreis and cities. This means that arbitrariness and different handling and decisions are on the rise again, depending on which district office you are dealing with. So there are apparently district offices that want to raise the hurdles for identification more and more. Apart from the proxy passport, other papers or documents are required, or one should name three witnesses in Gambia who know the applicant in Germany and can identify themselves.

Here one should defend oneself, if possible with reference to the handling in other districts, and if necessary inform the Flüchtlingsrat.

4. Unrechtmäßige Arbeitsverbote beim Eintritt in die Duldung
Es gibt offenbar Fälle, bei denen die Landratsämter mit dem Ende der Gestattung und der Aushändigung der Duldung die Arbeitserlaubnis streichen. Dagegen sollten sich die Betroffenen und ihre Arbeitgeber selbstverständlich wehren. Erst wenn das RP Karlsruhe die Beschaffung und Abgabe von Identitätspapieren verlangt und man dieser Aufforderung nicht fristgerecht nachkommt, sind Arbeitsverbote möglich.
Zur Not Rechtsanwälte oder den Flüchtlingsrat einschalten.

4. Unlawful prohibition of work on entering to Duldung
There are apparently cases in which the Landratsamt cancel the work permit when the permit ends and the Duldung is issued. The affected persons and their employers should of course defend themselves against this. Only if the Karlsruhe RP demands the procurement and delivery of identity papers and one does not comply with this demand in due time, work bans are possible.
If necessary, consult lawyers or the Flüchtlingsrat.

Zum Schluss noch zwei Hinweise:
Auf der Homepage des Gambia-Helfernetzes können nun einige Gesprächsprotokolle über den Alltag in Gambia eingesehen werden. Sie wurden als Arbeitsmaterialien für das ESI (European Stability Initiative) von Gerald Knaus (Autor des sog. Gambia-Plans) erstellt. https://helferkreis-breisach.de/wp-content/uploads/2020/10/Gespraechsprotokolle-Alltag-in-Gambia.pdf

Außerdem noch ein Tipp für alle, die Geflüchtete beim Lernen für die Berufsschule unterstützen:
Ein sehr empfehlenswertes Buch von Netzwerk-Teilnehmerin Katrin Bischl:
Deutsch für Ausbildung und Beruf
Das 100-seitige Buch enthält zahlreiche didaktische Anregungen für ehrenamtlich Lehrende, informiert über die Herausforderungen dieser Art des Unterrichts, enthält exemplarische Übungen, erzählt Fallbeispiele und spricht aktuelle Ereignisse sowie interkulturelle Aspekte an.
https://www.bod.de/buchshop/deutsch-fuer-ausbildung-und-beruf-katrin-bischl-9783751967853

Bleibt noch der Wunsch, dass Sie/ihr alle gut durch diese herausfordernden Zeiten kommen.

Viele Grüße
Birgit Hummler
Kay Bochmann-Riess

11.10.19 Initiative von Teilnehmer*innen aus dem Gambia-Helfernetz:

Initiative von Teilnehmer*innen aus dem Gambia-Helfernetz:

„Gambia im Blick“ – für die Implementierung einer Entwicklungspartnerschaft zwischen Gambia und Baden-Württemberg

Unterstützer, Interessierte und Mitstreiter, ausdrücklich auch bei den Gambier*innen, werden gesucht.

An initiative of participants in the Gambia helper network:

„Gambia in Focus“ – for the implementation of a development partnership between Gambia and Baden-Württemberg

Supporters, interested persons and combatants, explicitly also Gambians, are requested.

See English below

Liebe Gambia-Netzwerker,

nirgendwo in Deutschland leben so viele Menschen aus Gambia wie in Baden-Württemberg. Laut Statistik sind es etwa 11 000, viele davon Flüchtlinge mit unsicherer Zukunft. Es ist deshalb erstaunlich, dass Gambia keine besondere Rolle in den Plänen der Landesregierung spielt, die Zusammenarbeit mit Afrika zu intensivieren. Was Gambia betrifft, so scheint es hauptsächlich darum zu gehen, die Menschen möglichst schnell wieder los zu werden und nicht darum, wie man ihnen und ihrer Heimat helfen kann. Eine Initiative im Gambia-Helfernetz will das ändern. Eine Gruppe hat sich gebildet, die an einer echten Entwicklungspartnerschaft zwischen Baden-Württemberg und Gambia arbeiten will (siehe Anhang „Gambia im Blick“). Diese Gruppe braucht weitere Unterstützer aus dem Netzwerk.

Was bisher geschah:

Die Landesregierung startet 2018 die Initiative „Afrika im Blick“. Das Arnold-Bergstraesser -Institut in Freiburg wird mit einer Bestandsaufnahme beauftragt und soll künftige Wege der Zusammenarbeit vorschlagen. Das Papier liegt seit diesem Sommer vor, wurde in den Gremien des Landes jedoch noch nicht transparent diskutiert. In dem Konzept gibt es keinen besonderen Focus auf Gambia.

Bisher ist nicht erkennbar, dass die Landesregierung eine eigene entwicklungspolitische Verantwortung für die hier lebenden Gambier übernehmen will. Dabei hat Baden-Württemberg vor einigen Jahren eine herausgehobene intensive Partnerschaft mit dem afrikanischen Staat Burundi begründet – der inzwischen vom demokratischen Weg abgekommen ist, wodurch die Zusammenarbeit zwischen Burundi und Baden-Württemberg quasi zum Erliegen gekommen ist. Die junge Demokratie in Gambia wird dagegen mit entwicklungspolitischer Routine behandelt bzw. mit einer kurzsichtigen Abschiebepolitik in ihrer Stabilität gefährdet. 

Mitglieder im Helfernetzwerk aus Nürtingen, mit eigenen Erfahrungen in Gambia, wenden sich im Januar 2019 mit einem Brief an Ministerpräsident Winfried Kretschmann. Sie schlagen ihm ein Konzept von regionalen Partnerschaften zwischen Institutionen in Baden-Württemberg und Gambia vor und bitten um Unterstützung. Die Landesregierung (Staatsministerin Theresa Schopper) antwortet ausweichend und verweist auf das noch ausstehende Konzept des Arnold-Bergstraesser-Instituts.

Im Juni 2019 schickt die Initiative ihr eigenes Konzept „Gambia im Blick“ und die vorausgegangene Korrespondenz mit der Landesregierung an Staatsministerin Schopper und die entwicklungspolitischen Sprecher aller Fraktionen im Stuttgarter Landtag. Außerdem wird Anfang Juli Kontakt mit der Koordinatorin für kommunale Entwicklungspolitik beim baden-württembergischen Städtetag  aufgenommen.  Im September 2019 ergibt sich die Möglichkeit, in Basel und in Berlin  mit Gerald Knaus vom Think-Tank „European Stability Initiative (ESI)“ zusammenzutreffen. Er hat Politikern in Gambia, in Baden-Württemberg und in Berlin sein eigenes Papier „Der Gambia-Plan – eine Win-Win-Situation mit Afrika“ vorgelegt (siehe Anhang). Darin sind viele Übereinstimmungen mit unserem Konzept.

Herbst 2019: Weitere Schritte müssen nun folgen. Allein das Treffen mit dem Städtetag hat zahlreiche Anregungen wie die einer „Partnerschaftsbörse“ gebracht. Es gilt, die vielen Einzelinitiativen zu einem stimmigen Ganzen zu fügen. Es gilt, Kontakte zu Kommunen und anderen Landeseinrichtungen, aber auch in die Zivilgesellschaft zu knüpfen, um eine breite Mobilisierung für eine intensivere Hilfe für Gambia zu erreichen. Unabdingbar ist dafür die Beteiligung und Mitwirkung der gambischen Community in Baden-Württemberg. Wer an der Initiative konkret mitarbeiten oder zumindest in den Austausch einbezogen werden möchte, soll sich melden. Geplant ist ein erstes Treffen im November oder Anfang Dezember, um Struktur und erste Inhalte der weiteren Arbeit zu planen.

Unterstützer und Interessierte wenden sich an: gambia@helferkreis-breisach.de

Wir werden Sie in eine Art Arbeitskreis aufnehmen und Ihnen weitere Infos zukommen lassen.

Weitere Vorschläge sind willkommen.

Dear Gambia networkers,

nowhere else in Germany are living so many Gambian people as in Baden-Württemberg. According to statistics, there are about 11,000, many of them refugees with an uncertain future. It is therefore surprising that Gambia does not play a special role in the plans of the state government of Baden-Württemberg to intensify cooperation with Africa. Concerning The Gambia, it seems to be mostly about getting rid of the people as quickly as possible and not about how to help the people and their homeland. An initiative in the Gambia helper network wants to change that. A group has formed that wants to work on a genuine development partnership between Baden-Württemberg and The Gambia. This group needs further supporters in the network.

What has happened so far:

In 2018, the state government launches the „Africa in Focus“ initiative. The Arnold Bergstraesser Institute in Freiburg is commissioned to take stock of the current situation and will propose future ways of working together. The paper has been available since this summer, but has not yet been transparently discussed in the country’s committees. There is no particular focus on Gambia in the concept.

So far, it is not evident that the state government intends to assume its own developmental responsibility for the Gambians living here. A few years ago, Baden-Württemberg established an outstanding, intensive partnership with the African state of Burundi – which has meanwhile abandoned the democratic path, bringing cooperation between Burundi and Baden-Württemberg to a near standstill. The young democracy in The Gambia, on the other hand, is treated with development policy routine or its stability is endangered by a short-sighted deportation policy. 

Members of the helper network from Nürtingen, with their own experience in The Gambia, address Prime Minister Winfried Kretschmann with a letter in January 2019. They propose to him a concept of regional partnerships between institutions in Baden-Württemberg and Gambia and ask for support. The state government (Minister of State Theresa Schopper) answers evasively and refers to the outstanding concept of the Arnold Bergstraesser Institute.

In June 2019, the initiative sends its own concept „Gambia in Focus“ and the previous correspondence with the state government to Minister of State Mrs. Schopper and the development policy spokespersons of all parliamentary groups in the Stuttgart state parliament. In addition, contact will be made with the coordinator for municipal development policy at the Baden-Württemberg Association of Cities and Towns at the beginning of July.  In September 2019, it was possible to meet Gerald Knaus of the think tank „European Stability Initiative (ESI)“ in Basel and Berlin. He has presented his own paper „The Gambia Plan – A Win-Win Situation with Africa“ to politicians in Gambia, Baden-Württemberg and Berlin (see appendix). There are many similarities with our concept.

Autumn 2019: Further steps have to follow. The meeting with the Association of German Cities and Towns alone brought numerous suggestions such as a „partnership exchange“. The many individual initiatives must be combined to form a coherent ensemble. It is necessary to establish contacts with municipalities and other state institutions, but also with civil society, in order to achieve a broad mobilisation for more intensive aid for the Gambia. The participation and participation of the Gambian community in Baden-Württemberg is essential for this. Anyone who would like to participate in the initiative or at least be involved in the exchange should contact us. A first meeting is planned for November or early December to plan the structure and initial content of the further work.

Supporters and interested parties should contact: gambia@helferkreis-breisach.de  

We will include you in a kind of working group and send you further information.

Further suggestions are welcome.

Viele Grüße

Many greetings

Cornelia Bolesch

Birgit Hummler

07.10.19 Rundmail für die Gambia-Netzwerker

Liebe Gambia-Netzwerker,

die heutige Rundmail zu den Themen:

  • Fachkräfteeinwanderungsgesetz
  • Familienzusammenführung
  • Beschäftigungs-/Ermessensduldung
  • Wiedererteilung der Arbeitserlaubnis
  • und – sehr wichtig: Dokumente zur Identifizierung – Geburtsurkunde oder Pass?

1. Fächkräfteeinwanderungsgesetz / Familienzusammenführung

Zunächst eine Information für Gambier in Gambia (in English  –  see below)

Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ermöglicht ab Beginn kommenden Jahres, dass Menschen, auch aus Gambia, auf legalem Wege nach Deutschland kommen und hier arbeiten. Im Senegal und in Gambia wird es dafür ab sofort eine Beratungstellen geben:

„Erfolgreich und vorbereitet ankommen in Deutschland“ berät Menschen in Gambia zur legalen Migration in die Bundesrepublik.

Interessenten in Gambia wenden sich an:

Arcangela Ranieri-Krasniqi
Consultant on legal Migration to Germany in the AMIF-project:/ Beraterin im Rahmen des AMIF-Projektes: „Vorbereitet und erfolgreich nach Deutschland“ in Gambia
Legal Migration Senegambia
Brikama Nyambia
West Coast Region
The Gambia
Fon: 00220-5249775
Mail: Legal-Migration-Senegambia@fka-ka.de 
www.legal-migration.de/

Beratungen im Rahmen einer Familienzusammenführung können ebenfalls durchgeführt.

Die gleiche Beratung wird für Senegales*innen in Dakar angeboten (dieselbe E-Mailadresse).

Bitte beachten:
Eine erfolgreiche Vermittlung ist nur möglich, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind:

  • Mindestens ein gambischer (Hoch-)Schulabschluss,
  • Am besten vorhandene Deutschkenntnisse (oder die Bereitschaft und Fähigkeit die schwierige Sprache schnell zu lernen)

Leider kommen diejenigen, die eine Einreisesperre für den Schengenraum durch eine Abschiebung aus einem der EU-Staaten haben, für eine Vermittlung nicht in Frage. Erst wenn die Einreissperre wieder aufgehoben ist, also in der Regel nach 2 ½ Jahren, könnte eine Bewerbung in Frage kommen.

Law on the Immigration of Professional Employees / Family Reunification

Information for Gambians in The Gambia

From the beginning of next year, the Law on the Immigration of Professional Employees (Fachkräfteeinwanderungsgesetz) will make it possible for people, including Gambians, to come to Germany legally and work here. In Senegal and Gambia, there will be a counselling centre for this purpose with immediate effect:

„Successful and prepared arrival in Germany“ advises people in The Gambia on legal migration to Germany.

People interested in The Gambia should contact:
Arcangela Ranieri-Krasniqi
Consultant on legal Migration to Germany in the AMIF-project:/ „Prepared and successful to Germany“ in The Gambia
Legal Migration Senegambia
Brikama Nyambia
West Coast Region
The Gambia
Fon: 00220-5249775
Mail: Legal-Migration-Senegambia@fka-ka.de   
www.legal-migration.de/  

Family reunification counselling may also be provided.

The same counselling is offered to Senegalese in Dakar (same e-mail address).

Please note:

Successful placement is only possible if the requirements are met:
o   At least one Gambian (higher) school degree,
o   Knowledges of German language (or willingness and ability to learn the difficult language quickly)

Unfortunately, those who are banned from entering the Schengen area by deportation from one of the EU Member States are not eligible for placement. Only when the entry ban has been lifted again, i.e. usually after 2 ½ years, could an application be considered.


2. Beschäftigungs- und Ausbildungsduldung, Passbeschaffung

Leider war der Rücklauf auf unsere Fragen hin relativ gering, sodass manche Fragen nur bedingt allgemeingültig beantwortet werden können.

An alle, die uns ihre Erfahrungen – auch nur zu Teilbereichen – mitgeteilt haben ein herzliches Dankeschön.

2.1)

Zur Beschäftigungsduldung gibt es offenbar bislang kaum Erfahrungen. Es laufen Anträge. Bislang ist uns keine definitive Erteilung einer Ermessens- (Beschäftigungs-)duldung bekannt. Ablehnungen gibt es dagegen sehr schnell, wenn die extrem hohen Hürden nicht zu hundert Prozent erfüllt sind.
Eine Anfrage der SPD in Baden-Württemberg hat ergeben, dass bis zum 7. August 2019 gerade mal 5 Ermessensduldungen nach den neuen Richtlinien erteilt wurden , die sein Ende März 2019 in kraft sind. Der größte Teil dieser Ermessensduldungen dürfte auf das Konto „Ausbildungsduldung“ bei einjähriger Berufsvorbereitung gehen.

Es gibt Fälle, in denen untere Ausländerbehörden behaupten bzw behauptet haben, es gäbe in BaWü keinen „Vorgriffserlass“ auf die Beschäftigungsduldung. Das ist eindeutig falsch. In diesen Fällen sollten die Handwerkskammern und das Regierungspräsidium in Karlsruhe einbezogen werden.

Klar ist, dass das neue Gesetz weder für Unternehmen noch für integrierte arbeitende Flüchtlinge eine befriedigende Perspektive bietet. Die Hürden (35-Stunden-Woche 18 Monate lang bei 12 Monaten in Duldung) sind einfach zu hoch.

2.2)

Eine entzogene Arbeitserlaubnis wird in der Regel relativ zügig wieder erteilt, wenn die Betreffenden bei der Feststellung der Identität kooperieren und Papiere vorlegen. Wird nur die Geburtsurkunde vorgelegt, muss auch der Vorladung vor die gambische Delegation Folge geleistet werden.

Leider gibt es aber auch Fälle von Willkür, in denen für die Erteilung der Arbeitserlaubnis die Vorlage eines Passes verlangt wird.

Es empfiehlt sich generell, bei allen Fällen von Geduldeten, in denen die örtlichen Ausländerbehörden Pässe fordern, sich direkt an das Regierungspräsidium in Karlsruhe zu wenden! Es gibt damit etliche gute Erfahrungen! Das RP Karlsruhe macht klare Aussagen zum Thema Passbeschaffung aus Gambia. Siehe unten.

Diese Aussagen gelten für Baden-Württemberg. Allen, die mit diesem Thema zu tun haben und in anderen Bundesländern tätig sind, raten wir, bei den Behörden darauf zu dringen, entsprechend den baden-württembergischen Handhabungen und entsprechend dem Gleichbehandlungsgrundsatz in ganz Deutschland zu entscheiden.

2.3) WICHTIG – WICHTIG – WICHTIG

Dokumente zur Identifizierung – Geburtsurkunde oder Pass

Leider kommt es immer wieder vor, dass die unteren Ausländerbehörden Druck machen und Pässe für die Erteilung von Aufenthaltstiteln oder Beschäftigungserlaubnissen verlangen.

Nach verbrieften Informationen hat das Regierungspräsidium Karlsruhe eine klare Haltung zu der Frage, ob Gambier einen Pass zur Identifizierung und zur Erteilung einer Beschäftigungserlaubnis vorlegen müssen vorlegen müssen.  Diese sieht folgendermaßen aus:

Das Herkunftsland Gambia stellt bzgl. Beschäftigungserlaubnis eine Besonderheit dar. Gambiern kann ausnahmsweise auch eine Beschäftigungserlaubnis  – und diese ist auch Voraussetzung für eine Ausbildungsduldung – erteilt werden, auch wenn kein gültiger Pass vorliegt. Dies liegt daran, dass Gambier in Deutschland keine Möglichkeit haben, einen Pass zu beantragen, da hierfür nach gambischem Gesetz die persönliche Anwesenheit erforderlich ist und es in Deutschland keine zur Passausstellung befugte gambische Behörde gibt. Somit besteht für gambische Staatsangehörige bei der Passbeschaffung eine tatsächliche Unmöglichkeit. 

Dennoch muss der Betreffende alles ihm Zumutbare getan haben, um seine Identität zu klären. Im Falle gambischer Staatsangehöriger betrifft dies die Vorlage einer Geburtsurkunde, die auch von sonstigen bevollmächtigten Personen in Gambia beantragt und nach Deutschland geschickt werden kann. Des Weiteren ist ihnen eine Vorsprache vor Vertretern Gambias zuzumuten, damit die Identität geklärt werden kann. Denn eine Geburtsurkunde allein ist kein Identitätsdokument, da sie über keinerlei fälschungssichere Merkmale verfügt und noch nicht einmal ein Foto beinhaltet. 

Dies gilt auch, wenn die Betroffenen eine sogenannte Passbelehrung bekommen. Hiermit werden generell illegal aufhältige Ausländer darüber belehrt, dass sie bei einem Aufenthalt in Deutschland einen Pass besitzen müssen u. Ä. Sofern die Ausbildungsduldung die erste Duldung darstellt erhält der Ausländer diese Belehrung natürlich auch dann, wenn er bereits seiner Mitwirkungspflicht fürs erste Genüge getan hat, beispielsweise ein Gambier, der eine Geburtsurkunde vorgelegt hat. Eine entsprechende Verfügung zur Vorlage eines Passes wird dann selbstverständlich nicht ergehen. 

Es ist also im Grunde die gleiche Vorgehensweise für alle; je nach Fallkonstellation sind einige Schritte nicht notwendig, wenn sich ein Gambier beispielsweise bereits in der Vergangenheit um die Beschaffung einer Geburtsurkunde gekümmert hat. 

Ein Schreiben des Honorarkonsulats ist nicht nötig, da dem Regierungspräsidium Karlsruhe seit Jahren bekannt ist, dass sich Gambier keine Pässe beschaffen können. 

Sollte es bei den unteren Ausländerbehörden in Baden-Württemberg oder den Ausländerbehörden in anderen Bundesländern andere Auffassungen geben, so raten wir, direkt mit dem Regierungspräsidium Karlsruhe Kontakt aufzunehmen.

2.4)

Bisher wenige Erfahrungen gibt es mit der Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung nach Beendigung der Ausbildung.

Sicher ist, dass die Aufenthaltsgenehmigung relativ problemlos erteilt wird, wenn zuvor eine Ausbildungsduldung erteilt worden ist und der Betreffende einen Pass abgibt. Es werden wohl auch nichtbiometrische Pässe (Reisepass, Proxypass) akzeptiert.

Kaum Erfahrungen gibt es, wenn kein Pass vorgelegt werden kann. Eigentlich müssten dieselben Regeln gelten wie bei der Erteilung der Beschäftigungserlaubnis – siehe oben. Dasselbe gilt für die Erteilung der Beschäftigungs-/Ermessensduldung. Es rät sich hier, die Handwerkskammern und ggf. einen Anwalt einzuschalten.

So weit unsere heutigen Infos

Viele Grüße

Birgit Hummler

Kay Bochmann-Riess

02.10.19 Umfrage der Breisacher Gambia-Gruppe

Liebe Gambia-Netzwerker,

heute möchten wir Sie/euch um Ihre/eure Mithilfe bitten. Wir möchten uns einem Überblich verschaffen zu einigen Themen und den Umgang der Behörden mit diesen, die Gambier, aber nicht nur diese, sondern auch andere Flüchtlinge betreffen. Dazu bitten wir Sie/euch, uns entsprechende Erfahrungen und Kenntnisse mitzuteilen.

Vorab: Wir möchten noch einmal betonen, dass wir alle Mitteilungen vertraulich behandeln. Ihre Mails werden ausschließlich von Kay Bochmann-Riess und Birgit Hummler gelesen. Wir verallgemeinern die Informationen, anonymisieren sie und halten im Zweifelsfall Rücksprache mit Ihnen/euch.

Es geht um folgende Themen:

  1. Erfahrungen mit der Erteilung der Beschäftigungsduldung bzw. dem Vorgriff in BaWü durch Ermessensduldung.

Es scheint so zu sein, dass einige Ausländerbehörden in BaWü nichts von diesem Erlass wissen – was ein Skandal wäre. Das Landratsamt Ravensburg und das Landratsamt Göppingen haben Merkblätter zu dieser Ermessensduldung für ihre Mitarbeiter herausgegeben.

  • Gibt es überhaupt irgendwo positive Fälle, in denen die Beschäftigungsduldung/Ermessensduldung erteilt wurde?
  • Woran scheitert die Erteilung?
  1. Erfahrungen mit der Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung nach Abschluss der Berufsausbildung, ohne dass zuvor eine Ausbildungsduldung beantragt worden war
  • Gibt es Fälle, in denen die Ausbildung erfolgreich beendet worden ist, das Asylverfahren danach mit einer Ablehnung beendet wurde und die Aufenthaltsgenehmigung nicht erteilt wurde?
  • Gibt es Fälle mit dieser Konstellation, bei denen die Aufenthaltsgenehmigung erteilt wurde?

Wir möchten zum wiederholten Male darauf hinweisen, dass die Aufenthaltsgenehmigung erteilt werden muss, wenn zuvor eine Ausbildungsduldung erteilt worden ist (sog. 3+2-Regelung). Wer seine Ausbildung noch in der Gestattung, also vor Abschluss des Asylverfahrens beendet, hat kein verbrieftes Recht auf eine Aufenthaltsgenehmigung.

Original-Ton aus dem Regierungspräsidium Karlsruhe: „ … gibt es die Möglichkeit nach vollendeter Ausbildung einen Aufenthaltstitel nach § 18a Abs. 1 AufenthG zu beantragen. Hierbei besteht jedoch anders als bei der Aufenthaltserlaubnis nach § 18a Abs. 1a AufenthG nach einer Ausbildungsduldung kein Anspruch.“

Es liegt im Ermessen der unteren Ausländerbehörden, ob eine Aufenthaltsgenehmigung erteil wird oder nicht. Deshalb: Alle in Ausbildung im letzten Lehrjahr, die noch in der Gestattung sind, sollten unbedingt erwägen, ihre Klage (oder falls vom BAMF noch nicht entschieden ihren Asylantrag) zurückzuziehen. Und zwar etwa ein halbes Jahr vor Ausbildungsende, damit noch genügend Zeit für die Erteilung der Ausbildungsduldung bleibt.

  1. Wiedererteilung der Arbeitserlaubnis nach Kooperation bei der Identitätsfeststellung (Abgabe der Geburtsurkunde plus Vorstellung vor der Gambischen Delegation).
  • Wird die Arbeitserlaubnis problemlos erteilt bzw. die finanziellen Sanktionen aufgehoben, wenn die Betreffenden Papiere vorlegen und vor der Gambischen Delegation erscheinen?
  1. Anforderungen an Passbeschaffung

Wir stellen fest, dass die Behörden vermehrt die Beschaffung von Pässen verlangen. Dies vor allem in den neuen Bundesländern und in Bayern, aber auch in Baden-Württemberg. Hintergrund: Vermehrt werden Gambier nach Bayern, Sachsen oder Thüringen überstellt, wo die Behörden und die Flüchtlingsunterstützer keine Erfahrung und keine Routine mit den Fragen der Identitätsfeststellung haben. Auch bei der Erteilung der Aufenthaltsgenehmigung in BaWü wird oftmals ein Pass verlangt.

  • Welche Erfahrungen gibt es hier?
  • Für welche Entscheidungen der Behörden werden welche Identitätspapiere verlangt?

Bitte beachten: Nach Aussage des Konsulats der „Republic of The Gambia“ in Brüssel und des Honorarkonsuls in Stuttgart können biometrische Pässe ausschließlich bei persönlicher Anwesenheit in Gambia ausgestellt werden.
Nur diese biometrischen Pässe sind eindeutige Identitätsbeweise.
Sogenannte Reisepässe oder Proxy-Pässe können auch in Gambia durch Verwandte oder Freunde beschafft werden. Allerdings unseres Wissens nicht auf legalem Wege, sondern nur über Beziehungen und/oder Bestechung. Diese  Pässe sind nicht biometrisch und damit kein eindeutiger Identitätsnachweis. Sie werden beispielsweise bei Heirat nicht unbedingt anerkannt.
Emergency-Pässe sind reine Ausreisepässe, die bei Abschiebungen und freiwilliger Rückkehr ausgestellt werden. In Gambia sind sie nichts wert.

Soweit unsere Themen und Fragen. Diese können gerne auch an „Experten“, Rechtsanwälte oder die Behörden gerichtet werden.

Schon mal Danke für Ihre/eure Mithilfe.

Viele Grüße

Birgit Hummler / Kay Bochmann-Riess

27.08.2019 Neues aus der Breisacher Gruppe

Liebe Gambia-Netzwerker,

am 25./26. Juli wurde an den Präsidenten der „Republic of The Gambia“, Adama Barrow, eine Denkschrift des Flüchtlingsrates und der Koordinatoren des Gambia-Helfernetzes überreicht. Die Denkschrift wurde zur Kenntnis auch an die Vize-Präsidentin, die Minister und den Sprecher der Nationalversammlung von Gambia übergeben. (Originalfassung in englischer Sprache im Anhang)
Bislang hat sich kein Vertreter des gambischen Staates zu dem Dokument geäußert.

Gestern, am 26. August wurde die Denkschrift mit einer Presseerklärung an die gambischen Medien und die Öffentlichkeit übergeben.
https://fluechtlingsrat-bw.de/informationen-ansicht/statement-by-german-refugee-helpers-on-deportations-to-the-gambia.html
https://fluechtlingsrat-bw.de/informationen-ansicht/deutsche-fluechtlingshelfer-wenden-sich-an-gambischen-praesidenten.html

To all Gambians in the network:

On July 25/26, Adama Barrow, President of the Republic of The Gambia, was handed a statement of concern by the „Flüchtlingsrat Baden-Württemberg“ and the coordinators of the „Gambia-Helfernetz“. The statement was also handed as well to the Vice President, the Ministers and the Speaker of the National Assembly of The Gambia. (Original version in English in the appendix)
So far, no representative of the Gambian state has commented on the document.

Yesterday, 26 August, the statement was handed over to the Gambian media and the public with a press release.
https://fluechtlingsrat-bw.de/informationen-ansicht/statement-by-german-refugee-helpers-on-deportations-to-the-gambia.html
Please make this statement known to all Gambians living in Germany. Make it public in the social media. If you have contacts to Gambian media, please ask them for publication.

Erste Berichte:

https://www.chronicle.gm/at-least-2400-gambians-in-germany-await-deportation-say-german-refugee-support-groups/

http://www.kerr-fatou.com/germany-deportation-puts-gambian-migrants-in-fear-refugee-council-tells-pres-barrow/ 

Wir haben die Denkschrift im Netzwerk bereits vorgestellt. Die Reaktionen (von etwa 10 Prozent aller Netzwerkteilnehmern) waren positiv bis begeistert. Es gab keine ablehnenden Rückmeldungen. Wir haben deshalb die Denkschrift mitunterzeichnet.

Das Dokument kann nun weitergeleitet und in den Sozialen Netzwerken veröffentlicht werden, ggf. mit der deutschen Fassung – siehe Anhang

Bitte geben Sie das „Statement of concern“ auch an die Gambier – in Deutschland und in Gambia – weiter.
Wir denken, dass es wichtig ist, dass unsere Positionen bei den Gambiern hier, aber auch in deren Heimatland bekannt wird.

Viele Grüße
Birgit Hummler
Kay Bochmann Riess


Infos von gambia@helferkreis-breisach.de

07.03.2019 März-Rundbrief

Liebe Gambia-Netzwerker,
heute eine Reihe von Kurzmeldungen zu folgenden Themen:

  • Gambia-Helfernetz – in eigener Sache
  • Eheschließung mit Gambiern
  • Seelsorge im Abschiebgefängnis Pforzheim
  • Wiedereinreise mit Arbeitsvisum
  • Falsche Angaben im Asylverfahren
  • Abschiebungen

Gambia-Helfernetz – in eigener Sache

  1. Das Gambia-Helfernetz umfasst Stand heute über 500 angemeldete Teilnehmer. Es ist ein sehr lebendiges und aktives Netzwerk. Wir danken allen für Ihr Engagement, insbesondere auch bei der Aktion „Offener Brief“.
  2. Das Gambia-Helfernetz ist nun auch mit einer Website präsent: http://helferkreis-breisach.de/gambia-helfernetz/  .
Dort gibt es auch einen Download-Bereich, in dem alle Rundmails, Merkblätter und Dokumente heruntergeladen werden können. Auch überarbeitete Merkblätter in englisch und deutsch für die Gambier zum Thema „Identitätsfeststellung“ (auch noch mal im Anhang)
  1. Keine Einzelfallberatung: Liebe Gambia-Netzwerker, wir bitten um Verständnis, dass wir keine Einzelfallberatung machen können. Bei uns sammeln sich natürlich viele Infos. Und wenn wir umgehend eine Antwort parat haben, lassen wir Ihnen diese natürlich zukommen. Aber extra Recherchen übersteigen unsere Möglichkeiten.

Eheschließung mit Gambiern
Alle, die eine Heirat mit Gambiern beabsichtigen, finden Ratschläge und Informationen bei Stefanie Falk. Sie hat zu diesem Thema auch ein Merkblatt zusammengestellt:
http://helferkreis-breisach.de/download-merkblaetter-und-dokumente/
Und sie möchte einladen zu einem Treffen der Heiratswilligen:

Liebe Netzwerkerinnen und Netzwerker,
aufgrund eigener Erfahrungen mit dem "Eheschließungsverfahren" habe ich durch die Hilfe von Frau Hummler mit einigen Frauen aus dem Netzwerk sprechen können, die mit denselben Schwierigkeiten konfrontiert waren. Gerne würde ich abfragen, wer Lust hätte an einem Art "Treffen Netzwerk Eheschließung" teilzunehmen. Mein Wunsch ist es den Frauen und Männern, die selbst den Entschluss fassen in Deutschland eine Person aus Gambia zu heiraten, eine erste Orientierungshilfe zu geben. Vielleicht könnten wir durch das Treffen ein ausführliches Merkblatt oder einfach nur Möglichkeiten zum Austausch schaffen.
Wer Interesse hat, darf sich gerne bei mir melden.
Je nach Interesse würde ich nach Raum suchen und Zeit finden.
(Mail ist etwas merkwürdig…)steffusine@web.de[steffusine@web.de]
Viele Grüße
Steffi

Seelsorge im Abschiebgefängnis Pforzheim
Teilnehmer in unserem Netzwerk ist auch ein Pastoralreferent der Katholischen Kirchengemeinde Pforzheim, der als Seelsorger im Abschiebegefängnis Pforzheim tätig ist. Er und sein evangelischer Kollege versuchen Flüchtlinge im Gefängnis zu besuchen. Es ist ihnen jedoch verboten, allen einen Besuch anzubieten. Sie können nur aktiv werden, wenn sie einen konkreten Namen genannt bekommen.
Ebenso ergeht es den Kolleginnen von Diakonie und Caritas, die im Abschiebegefängnis Beratungen anbieten.
Wenn Sie jemanden wissen, der im Gefängnis Beratung oder Betreuung wünscht, vermitteln wir gerne den Kontakt.

Wiedereinreise mit Arbeitsvisum
Wenig bekannt, in manchen Fällen aber vielleicht sinnvoll: Die freiwillige Ausreise und Wiedereinreise mit Arbeitsvisum, um eine Ausbildung zu beginnen. Der Vorteil: Man hat eine Aufenthaltsgenehmigung, ist damit freier und kann sogar reisen und die Heimat besuchen und zurückkommen. Die ganzen Auflagen der Duldung entfallen.
Ein Merkblatt mit den wichtigsten Bedingungen finden Sie im Anhang
Eine Teilnehmerin im Netzwerk hat auf diesem Weg bereits mehr als 20 Menschen zu einer Berufsausbildung in Deutschland geholfen. Auf Anfrage vermitteln wir gerne den Kontakt.

Falsche Angaben im Asylverfahren
Wichtig zu wissen: Wenn Geflüchtete im Asylverfahren falsche Angaben (Namen, Geburtsdaten, Herkunftsland etc.) machen, ist dies nicht strafbar. Gefälschte oder falsche Dokumente oder der Missbrauch von Dokumenten dagegen, wird strafrechtlich verfolgt. Ausführliche Infos dazu:
https://www.welt.de/politik/deutschland/article187397370/Bundesregierung-Falsche-Angaben-im-Asylverfahren-nicht-strafbar.html
Allerdings versucht Innenminister Horst Seehofer auch bei diesen Gesetzen, die Daumenschrauben anzuziehen und will eine Verschärfung der Bestimmungen.

Abschiebungen
Am 25. Februar hat wieder eine Abschiebung nach Gambia stattgefunden. Etwa 20 Personen wurden mit einem Flug von Frankfurt aus nach Banjul gebracht. Wir recherchieren momentan die genaueren Hintergründe und werden uns in Kürze dazu noch einmal äußern.
Auf jeden Fall müssen wir mit monatlichen Sammelabschiebungen rechnen.
Abschiebetermine/Aktion Bleiberecht
Über geplante Abschiebtermine, nicht nur nach Gambia, sondern in die ganze Welt, informiert regelmäßig die „Aktion Bleiberecht“:
https://www.aktionbleiberecht.de/?page_id=10507
Wir bitten Interessierte, sich dort zu informieren und die Termine einzusehen.

Soweit unsere Kurzmeldungen.

Viele Grüße
Birgit Hummler
Kay Bochmann-Riess

15.01.19 Zum Thema „Beschäftigungsduldung“

Liebe Gambia-Netzwerker,

zunächst noch allen ein gutes neues Jahr mit möglichst vielen Erfolgen in unserem Sinne.

Wie einige uns bereits rückgemeldet haben, ging gestern, Donnerstag, 10. Januar, eine Meldung durch die Medien: Landesinnenminister Thomas Strobl hat sich offen gezeigt für einen begrenzten Abschiebestopp. „Da könne es darum gehen, dass die, die bereits arbeiten und schon die Voraussetzungen der künftigen Regelung zur Duldung von Beschäftigten erfüllen, solange nicht abgeschoben werden, bis das Gesetz tatsächlich in Kraft tritt.“ (dpa) Gemeint ist die „Beschäftigungsduldung“. Mit ihr befasst sich schwerpunktmäßig diese Rundmail.

Dieses vage Zugeständnis von Herrn Strobl ist auf jeden Fall ein Erfolg. Es ist mit großer Wahrscheinlichkeit eine Reaktion auf die Aktivitäten der „Unternehmerinitiative – Bleiberecht durch Arbeit“, vielleicht aber auch unsere Aktion „Offener Brief“ und nicht zuletzt durch die beherzten Stellungnahmen vom Minister für Soziales und Integration, Manfred Lucha.

Trotzdem sollte sich die Euphorie über den „Sinneswandel“ von Herrn Strobl in Grenzen halten. Wie Sie alle unten sehen können, hat die „Beschäftigungsduldung“ – so wie sie jetzt vom Bundeskabinett als Entwurf beschlossen wurde – etliche dicke Pferdefüße!

Vorab aber noch der Hinweis auf das Merkblatt im Anhang:

Es soll den gambischen Geflüchteten eine Hilfestellung bei der Entscheidung geben, ob und wie sie bei der Identitätsfeststellung mitwirken sollten.
Es soll helfen, dass die Leute nicht reihenweise in Fallen tappen und sich ihre Zukunft verbauen. Das ist jetzt besonders wichtig. Siehe unten: Beschäftigungsduldung. Wer ein Arbeitsverbot kassiert, bekommt die kaum noch! Und wenn Herr Strobl tatsächlich Wort hält und garantiert, dass bis zum Inkrafttreten der Beschäftigungsduldung berufstätige Flüchtlinge nicht abgeschoben werden, könnten sich für manchen doch Chancen öffnen.
Dieses Merkblatt kann von Flüchtlingsunterstützern als Arbeitshilfe genutzt werden, sollte jedoch möglichst auch unter den Gambiern verteilt werden. Super wäre, wenn sie es auch untereinander weiterleiten.
Das Merkblatt gibt es in deutscher und englischer Sprache.

Und vorab die Bitte, die Aktion „Offener Brief“ weiterzuführen und uns Erkenntnisse über Abschiebungen mitzuteilen. Zu beiden Themen wird es eine spätere Rundmail geben – damit es nicht so viel auf einmal wird.

Nun zur „Beschäftigungsduldung“ und Änderungen bei der „Ausbildungsduldung“.

(Auch im Anhang zum Ausdrucken – bitte aufmerksam lesen, auch wenn es ein riesiger Wust ist)
Dazu gibt es Erläuterungen von uns (blau)
und die Stellungnahme der „Unternehmerinitiative – Bleiberecht durch Arbeit“ von VAUDE, Härle und 150 weiteren Unternehmen aus BaWü (rot)
Wir bitten die Rechtsanwälte und sonstige Experten unter Ihnen, die untenstehenden Angaben zu prüfen und ggf. zu ergänzen oder zu korrigieren. Der Kabinettsentwurf findet sich im Anhang.

Vorab schon mal unsere Meinung:
Das neue Gesetz ist ein Beschäftigungsverhinderungsgesetz!
Auch für die Ausbildungsduldung gibt es Verschlechterungen!

1. Allgemeines und Verfahren

  • Wie bekannt, ist die Beschäftigungsduldung KEIN Teil des neuen Fachkräfteeinwanderungsgesetzes. „Beschäftigungsduldung“ und „Ausbildungsduldung“ werden/sind Teile des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG), die jetzt – wie das „Fachkräfteeinwanderungsgesetz“ – vom Bundestag verabschiedet werden müssen.
  • Das Fachkräfteeinwanderungsgesetz ist ausdrücklich NICHT für Asylbewerber. Man kann nur vom Heimatland aus einen Antrag stellen. Die Anforderungen an Sprachniveau und Schulbildung sind hoch.
  • Die Änderungen im Aufenthaltsgesetz wurden vom Bundesinnenministerium und vom Bundesarbeitsministerium gemeinsam erarbeitet, also von Seehofer, CSU, und Heil, SPD. Der Entwurf wurde vor Weihnachten vom Kabinett abgesegnet. Er wird jetzt in den Fraktionen des Bundestags diskutiert. Dann muss der Bundestag darüber abstimmen. In wie weit noch Änderungen kommen, ist nicht absehbar.
  • Das Gesetz soll am 1.1.2020 in Kraft treten.
  • Es gilt natürlich nicht nur für Gambier, sondern alle abgelehnten Asylbewerber.

2. Wichtigste Bestimmungen zur Beschäftigungsduldung (gemäß dem Entwurf)

  • Die Beschäftigungsduldung wird für 30 Monate, also 2 ½ Jahre erteilt. Danach kann der Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

Voraussetzung für die Erteilung einer Beschäftigungsduldung werden sein

  • 18 Monate Beschäftigung, sozialversicherungspflichtig und mit einer Wochenarbeitszeit von mindestens 35 Stunden
Kommentar Unternehmerinitiative: „Ein Mitarbeiter muss bereits 18 Monate in Vollzeitarbeit sein. Diese Zeitspanne ist zu lang. 6 Monate sind aus unserer Sicht völlig ausreichend (übliche Probezeit), um beurteilen zu können, ob ein Arbeitnehmer geeignet ist, langfristig für uns zu arbeiten.“
  • Die Beschäftigungsduldung wird nur dann erteilt, wenn der ausreisepflichtige Ausländer mindestens 12 Monate eine Duldung hatte.
Das heißt:
Menschen, deren Asylverfahren noch nicht endgültig entschieden ist und die damit noch in der sog. Gestattung sind, können keine Beschäftigungsduldung beantragen! Auch dann nicht, wenn sie alle anderen Kriterien erfüllen.
Menschen, deren Asylverfahren endgültig abgeschlossen ist, müssen 1 Jahr in Duldung überstehen, bevor sie eine Beschäftigungsduldung erteilt bekommen!

Dazu muss man sich die „Begründung“ der Gesetzesregelungen ansehen. Dort heißt es – Zitat!:
„Durch die Anforderung des Besitzes einer Duldung seit zwölf Monaten in Absatz 1 Nummer 2 wird ausgeschlossen, dass unter Umständen die Beschäftigungsduldung direkt anschließend an einen abgelehnten Asylbescheid erteilt wird. Der Zeitraum gibt den Ausländerbehörden die Möglichkeit, aufenthaltsbeendende Maßnahmen durchzuführen.

Zusammen mit den gesetzlichen Regeln zur Klärung der Identität (siehe unten), haben die Behörden damit mehrere Monate Zeit, die Leute abzuschieben. Auch dann, wenn sie alle anderen Kriterien voll erfüllen!

Frage: Welcher Unternehmer stellt unter diesen Bedingungen noch einen Geflüchteten ein, der ein Jahr lang jederzeit von heute auf morgen aus dem Betrieb geholt werden kann oder einfach am nächsten Tag nicht mehr erscheint, weil er abgeschoben wurde?

Kommentar Unternehmerinitiative: „Im Entwurf gibt es keinen Lösungsansatz für Arbeitnehmer im Status der Gestattung. Diese machen in unserem Netzwerk jedoch die überwiegende Mehrheit der Arbeitnehmer aus. […] Für diesen Personenkreis müssen wir nach Beendigung des Asylverfahrens auch weiterhin akut mit Abschiebungen rechnen. Ein Angebot zum direkten Übergang in eine Beschäftigungsduldung würde eine schnelle Entlastung der Gerichte und Sicherheit bei den Betroffenen Arbeitnehmern und Unternehmern schaffen.
Die Beschäftigungsduldung tritt erst 6 oder 12 Monate nach Beantragung in Kraft. Laut Referentenentwurf soll die Zeit bis dorthin zur Abschiebung genutzt werden. Das ist keine Lösung, die uns hilft bewährte Mitarbeiter zu halten.“
  • Voraussetzung für die Erteilung einer Beschäftigungsduldung ist, dass die Identität des Ausländers geklärt ist. Dafür gelten unterschiedliche Regelungen, je nachdem, wann der Betreffende eingereist ist. Die Fristen, bis wann die Identität geklärt sein muss, variieren, je nachdem, ob ein Geflüchteter vor dem 31. 12. 2016 oder nach dem 1. Januar 2017 eingereist ist.
  • Für Geflüchtete, die nach dem 1.1.2020, also nach dem Inkrafttreten des Gesetzes nach Deutschland einreisen, gilt: Sie müssen innerhalb von 6 Monaten nach der Einreise ihre Identität geklärt haben, mit Vorlage entsprechender Dokumente.
Die Regelungen sind so kompliziert, dass sie wahrscheinlich sowohl bei Behörden als auch bei haupt- und ehrenamtlichen Flüchtlingsunterstützern und erst recht bei den Geflüchteten für erhebliche Verwirrungen sorgen werden.Diese Fristen dann auch einzuhalten wird entsprechend schwer. Ist das gewollt?
Kommentar Unternehmerinitiative: „Die ganze Formulierung in § 60 c Absatz 1 ist für uns Arbeitgeber nur sehr schwer verständlich und kompliziert. Daraus würde vermutlich auch ein entsprechend sperriger Umgang bei den Institutionen erfolgen.“

Eines ist allerdings sehr klar: Alle Geflüchteten, die nach dem 1.1.2020 in die BRD einreisen, haben nur dann die Chance auf eine Beschäftigungsduldung, wenn sie innerhalb des ersten halben Jahres Dokumente abliefern, die ihre Identität eindeutig klären!
Also noch bevor, das Asylverfahren beendet ist, bevor sie einigermaßen Deutsch lernen konnten, bevor eine Beschäftigung überhaupt in Frage kommt und lange bevor die Beschäftigungsduldung überhaupt erteilt wird. Denn sollten sie abgelehnt werden, müssen sie natürlich auch noch ein Jahr Duldung hinter sich bringen – ein Jahr, in dem sie jederzeit abgeschoben werden können.

Weitere Voraussetzungen für die Erteilung der Beschäftigungsduldung

  • Der Lebensunterhalt muss 12 Monate vor Antrag auf Beschäftigungssicherung gesichert gewesen und auch zukünftig gesichert sein.
  • Der ausreisepflichtige Ausländer muss über „hinreichende mündliche Kenntnisse der deutschen Sprache“ verfügen. Was „hinreichend“ ist, wird nicht näher definiert. Es wird kein Sprachniveau (A2, B1, B2 etc.) als Voraussetzung definiert.
  • Wenn ein Integrationskurs angeboten wurde, muss dieser erfolgreich abgeschlossen worden sein
  • Der Antragsteller darf nicht wegen einer Straftat verurteilt worden sein.
  • Er darf keine Bezüge zu extremistischen oder terroristischen Organisationen haben oder diese unterstützen.

3. Änderungen bei der „Ausbildungsduldung“

Zunächst ein paar Verbesserungen:

  • Die Ausbildungsduldung kann jetzt auch schon für einjährige Helfer- und Assistenzberufe erteilt werden. Allerdings nur
    • wenn danach eine zwei- oder dreijährige Ausbildung folgt und eine Zusage für einen Ausbildungsplatz vorliegt
    • wenn die Bundesagentur für Arbeit einen Engpass für den betreffenden Beruf festgestellt hat.

(Nicht im Aufenthaltsgesetz, sondern Landesregelung BaWü)

  • In Baden-Württemberg kann eine Ausbildungsduldung auch schon bei einer Einstiegsqualifikation von 6 oder 12 Monate erteilt werden, wenn in der Zeit danach eine Ausbildung begonnen wird und eine Zusage für einen Ausbildungsplatz vorhanden ist.

Verschlechterungen:

  • Abgelehnte Asylbewerber, die nach der Ablehnung eine Berufsausbildung aufnehmen wollen, müssen 6 Monate in Duldung sein, bevor sie die Ausbildungsduldung beantragen können.
Auch hier wieder die „Begründung“ – Zitat:
„Mit Nummer 2 wird für die Fälle, in denen die Berufsausbildung nach Ablehnung des Asylantrags aufgenommen werden soll, gefordert, dass der Ausländer vor Beantragung der Ausbildungsduldung bereits mindestens seit sechs Monaten im Besitz einer Duldung sein musste. Dieser Zeitraum gibt den Ausländerbehörden Gelegenheit, die Aufenthaltsbeendigung oder Maßnahmen zur Vorbereitung aufenthaltsbeendender Maßnahmen zu betreiben, wie zum Beispiel den Ausländer auffordern, sich einen Pass oder Passersatz zu beschaffen.“
  • Natürlich muss für die Erteilung der Ausbildungsduldung – wie bisher auch – die Identität festgestellt sein. Dabei gelten jedoch mit Inkrafttreten der Änderungen ganz ähnliche, komplizierte Fristen wie bei der Beschäftigungsduldung, bis wann die Identität geklärt sein muss.
Auch hier wird man sehr aufpassen müssen, dass keine Fristen verstreichen. Vor allem für diejenigen, die zwischen dem 1.1. 2017 und dem 31.12.2019 eingereist sind.
Die Asylbewerber, die nach dem 1.1.2020, also nach Inkrafttreten der Neuregelungen im Aufenthaltsgesetz, in die BRD einreisen, müssen ihre Identität innerhalb von 6 Monaten nach Einreise geklärt haben, um überhaupt jemals eine Ausbildungsduldung zu bekommen.

Fazit:
Die Neuregelungen zur Beschäftigungsduldung und zur Ausbildungsduldung werden eher in Ausnahmen zum angegebenen Ziel der Gesetzgebung führen. Nämlich, „für Ausländerinnen und Ausländer, […] die durch eine nachhaltige Beschäftigung ihren Lebensunterhalt selbst sichern und gut integriert sind […] einen rechtssicheren Aufenthalt ermöglichen und eine Bleibeperspektive aufzeigen.“ Sie werden bei vielen Unternehmern, bei Geflüchteten und haupt- und ehrenamtlichen Flüchtlingshelfern zu großen Frustrationen führen.

Kommentar Unternehmerinitiative: „Wir die Unternehmerinitiative – Bleiberecht durch Arbeit […], haben uns intensiv aus Sicht der Unternehmen mit diesem Entwurf befasst und halten einen großen Teil der Ansätze für nicht praxistauglich.“

Wie gehen wir damit gegenüber den Flüchtlingen um?
Unserer Meinung nach sollten wir sie ermutigen, unbedingt einen Job zu suchen UND zu behalten! Auch wenn das heißt, dass die Geburtsurkunde vorgelegt werden muss und die Gambier bei der gambischen Delegation vorsprechen müssen. Wir können niemandem garantieren, dass er nicht abgeschoben wird. Aber die Risikoabwägung (siehe Merkblatt im Anhang!) zeigt Chancen für viele, die jetzt KEIN Arbeitsverbot riskieren! Sollte es tatsächlich, wie von Herrn Strobl angekündigt, ein Aussetzen der Abschiebung von voll berufstätigen Flüchtlingen geben, könnten sich die Chance für manchen sogar verbessern.

In Ernüchterung grüßen Euch

Birgit Hummler
Kay Bochmann-Riess

17.12.18 Gambia-Aktion

Hier ein Aufruf zur Mithilfe vom Flüchtlingsrat BW:

Liebe Engagierte in der Flüchtlingsarbeit in Baden-Württemberg,

ich möchte Sie über zwei aktuelle Kampagnen informieren, die von Ehrenamtlichen-Initiativen im Land gestartet wurden, um sich für ein Bleiberecht für gut integrierte Geflüchete einzusetzen. Sowohl der Arbeitskreis Asyl Kernen als auch das Gambia-Netzwerk haben politische Entscheidungsträger*innen angeschrieben, um ihre Anliegen vorzubringen. Solche Aktionen leben natürlich von einer möglichst regen Unterstützung. Vielleicht möchten auch Sie sich beteiligen. Die von den Initiativen formulierten Briefen können dabei als Vorlage genutzt werden. Diese finden Sie hier:
https://fluechtlingsrat-bw.de/fluechtlingsarbeit-ansicht/die-fluchtursachen-bekaempfen-nicht-die-fluechtlinge.html
https://fluechtlingsrat-bw.de/fluechtlingsarbeit-ansicht/initiative-fuer-bleiberecht-gestartet.html

Das Gambia-Netzwerk schreibt hierzu:
Sie können:

  • Den Offenen Brief ausdrucken, unterschreiben, verschicken
  • Mit eigenen Briefpapier und eigenem Text als Anlage verschicken
  • Per E-Mail mit eigenem Text als Anlage verschicken.

Gerne können auch eigene Briefe verfasst werden – Vielfalt gefällt.
(Bitte dann nicht im Namen des Gambia-Helfernetzes. Aus diesem Grunde der Offene Brief nur als pdf-Datei)

Bitte schicken Sie den offenen Brief an möglichst viele Adressaten.
Möglich wäre:

  • An Personen und Organisationen in ihrem Umfeld:
  • An Ihre Landtags- und Bundestags-Abgeordnete
  • An Bürgermeister und Integrationsbeauftragte der Gemeinden
  • An die örtlichen Medien
  • An örtliche Wohlfahrtsverbände und soziale Einrichtungen
  • Ausländerbehörden in Landratsämtern und Stadtverwaltungen
  • Ministerpräsident Winfried Kretschmann und Minister
  • Regierungspräsidien
  • Handwerkskammern, IHKs, Wohlfahrtsverbände

Sie legen Ihre Prioritäten fest.
Wenn viele Briefe an dieselbe Person oder Institution gehen – um so besser.

Was können wir erreichen?

  • Informieren und sensibilisieren
  • Unsere Stimme erheben, damit nicht nur die Scharfmacher gehört werden.
  • Auch wenn es schwierig ist, einen messbaren Erfolg zu erzielen, so beeinflussen wir doch die Stimmung in unserem Land.

Wir bitten nochmals um Ihre Unterstützung der Aktion. Verbreiten Sie sie weiter!

****
Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Engagement!

Freundliche Grüße,

Seán McGinley

29.11.18 Wer hat Kontakte zu Abgeschobenen oder „freiwilligen“ Rückkehrern in Gambia?

Liebe Gambia-Netzwerker,

uns hat eine Bitte und Anfrage erreicht, die wir an alle weitergeben wollen. Stefanie Bâ-Ketterer sucht für ein Forschungsvorhaben Kontakte zu Abgeschobenen und anderen Rückkehrer, die jetzt in Gambia leben. Sie studiert an der Hochschule für Angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt am Masterstudiengang „International Social Work with refugees and Migrants“. Sie hat viele Jahre für verscheidene NGOs in der Flüchtlingshilfe gearbeitet, unter anderem im Flüchtlingsrat Bayern.

In ihrem Projekt wird es vor allem um die Erfahrungen der Rückkehrer, um die Bedingungen, die sie vorgefunden haben und um die Perspektiven dieser Menschen gehen. Eine Beschreibung des Projektes in englischer Sprache stellen wir in den Anhang.
Stefanie Bâ-Ketterer wird Anfang kommenden Jahres (Januar/Februar) nach Gambia reisen und die Gespräche mit den Betroffenen suchen.
Wenn jemand einen Kontakt vermitteln kann, werden wir diesen an sie weiterleiten.

Danke für die Unterstützung und viele Grüße
Birgit Hummler

20.11.18 Abschiebungen werden forciert

Offizielle Zahlen:

Im 1. Halbjahr 2018
Abschiebungen aus Baden-Württemberg nach Gambia:                                                        27
(Auskunft des Flüchtlingsrates BaWü)

Abschiebungen aus der Bundesrepublik Deutschland nach Gambia
(inklusive der Fälle aus BaWü!)                                                                                          51
Abschiebungen von Gambiern insgesamt                                                                            214
D.h. inklusive der Dublin-Fälle, die sich damit auf circa 160 Abschiebungen nach Italien, Spanien und andere Länder belaufen
(Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Ulla Jelpke und weiterer Abgeordneter der Fraktion DIE LINKE)

Ausreisepflichtige Gambier in Baden-Württemberg:                                                       ca. 3000
Ausreisepflichtige Gambier in Bremen                                                                                 138
Zu Bayern liegen keine Zahlen vor, da nur die 10 größten Nationalitäten genannt werden. Flüchtlingen aus Gambia werden erst in jüngster Zeit nach Bayern verlegt.)

Berichte über Abschiebungen:
Es scheint so, als ob die Politik und die Behörden Abschiebungen nach Gambia mit aller Macht forcieren!

Abgesichert:

  • BaWü: Anfang November wurden 15 Gambier nach Banjul, Gambia, abgeschoben, darunter wohl auch Berufstätige (siehe im Anhang Freedom Newspaper vom 5. Nov 2018 mit deutscher Übersetzung)
  • Stuttgart, Konstanz: Eine weitere Gruppenabschiebung hat offenbar in der Kalenderwoche 46 (14. Bis 17. November) stattgefunden: 5 Gambier aus dem Raum Stuttgart und Konstanz, und 6 Gambier aus der Schweiz.

Nicht abgesichert (das heißt, wir können die Angaben nicht prüfen – also Vertrauenssache. Nicht immer mit vollständigen Angaben)

Wannweil, Abschiebung geplant:
Geplante Abschiebung nach Gambia am 18. Dezember 2018
Omarou F.
Hat keine Papiere abgegeben
Entzug der Arbeitserlaubnis
Reduzierung der Sozialleistungen und im Oktober komplette Streichung der Leistungen
Schwetzingen:
Offenbar mit oben genanntem Flug Anfang November nach Gambia abgeschoben:
Maleey
Duldung mit Arbeitserlaubnis und Job
Der Vorladung vor die gambische Delegation gefolgt, aber keine Papiere abgegeben.
Nachts um 3.00 Uhr von der Polizei abgeholt.
Bankkarte wurde abgenommen, obwohl noch ein Guthaben von 700 € vorhanden war.
Esslingen/Nürtingen:
Abschiebung im September nach Gambia
Basirou C., angeblich ohne irgendwelche Papiere nach Banjul verbracht
Bankkarte abgenommen.
Konnte nicht alle persönlichen Gegenstände mitnehmen
Schriesheim:
Abschiebung im August nach Gambia
August 2018
Keine Vorladung vor die gambische Delegation
Nach muslimischem Recht – nicht nach deutschem – mit einer deutschen Frau verheiratet
Festanstellung vorhanden
Kernen:
Abschiebung Anfang August nach Gambia.
Keine näheren Angaben

Aus dem 1. Halbjahr 2018

Ilvesheim:
Versuchte Abschiebung Anfang Juli 2018 (Polizei hat ihn nicht zuhause angetroffen)
Sulayman
Anhörung bei gambischer Delegation
Keine Papiere abgegeben
Nicht straffällig geworden
Festanstellung bei einem kleineren Supermarkt (keine Ausbildung)
Emergency Pass wurde für ihn ausgestellt.
Dürnau:
Abschiebung im Februar 2018 nach Gambia
Ousman
War bei der gambischen Delegation
Hat keine Papiere abgegeben
Festnahme durch die Polizei und sofortiger Flug nach Gambia. Anlaufstellen und Hilfen für Rückkehrer wurden ihm keine genannt.
Nicht straffällig geworden
Keine Festanstellung oder Ausbildung

Fazit: Aus den Fällen ist nicht ersichtlich nach welchen Kriterien die Abzuschiebenden ausgesucht werden. Es gibt Leute, die keine Papiere vorgelegt haben, sondern nur bei der gambischen Delegation waren. Es gibt Fälle mit festen Jobs. Angeblich sollen sogar Leute abgeschoben worden sein, die in Ausbildung waren. Die meisten aber haben offenbar nicht „vollumfänglich“ an der Identitätsfeststellung mitgewirkt.

Gambia und EU: Rücknahmeabkommen

Gambia hat sicher dir Rücknahme von Straftätern zugesagt.
Ob es ein allgemeines Rücknahmeabkommen mit Gambia gibt, ist völlig unklar!

Es gibt Verhandlungen zwischen Gambia und der EU.
Aus einem Artikel der gambischen Zeitung „The Standard“ vom 26. Juli 2018 (siehe Anhang):
Nach Aussagen des EU-Botschafters für Gambia ist die Europäische Union derzeit in Verhandlungen für ein Abkommen, durch das illegale gambische Migranten aus den 28 EU-Ländern zurückgeführt werden könnten. Angeblich ist es geplant, monatlich 50 Geflüchtete aus der ganzen EU zurückzuführen.
Wie weit diese Verhandlungen gediehen sind, ist bisher nicht bekannt. Ob hier Geld fließt und an wen, ist ebenfalls unklar.

Aussage von Honorarkonsul Herr Dr. Bouché, Veranstaltung in Friedrichshafen, 6.Oktober 2018:
Ein Rücknahmeabkommen mit Deutschland (EU?) gibt es nur für straffällig Gewordene.
Das hieße: Bei allen anderen muss der gambische Staat im Einzelfall der Rücknahme zustimmen! Es ist also Ermessensentscheidung. Die Einstellung der gambischen Regierung zur Frage der Rücknahmen sei sehr gespalten.
Wir wissen nicht, nach welchen Kriterien die gambischen Behörden hier entscheiden.

Rechtliche Lage:

  • Rein rechtlich (Asylbewerbergesetz) sind die deutschen Behörden auf der sicheren Seite. Auch bei den Sanktionen, die gegen diejenigen verhängt werden, die ihre Identität nicht nachweisen.  Allerdings werden gegenwärtig Ermessensspielräume fast immer sehr eng und zu Ungunsten der Geflüchteten ausgelegt.
  • Die Abschiebungen selbst sind oft entwürdigend und beängstigend. Rein rechtlich sind die Behörden und Ordnungskräfte aber auch hier „im Recht“.

Trotzdem:

Eine aberwitzige Situation entsteht

Die Zahlen der Abschiebungen sind nach wie vor relativ gering im Vergleich zu der Zahl der Gambier, die in Deutschland und v.a. in Baden-Württemberg (ca. 10.000) leben. Doch die Angst vor der Abschiebung ist bei den Gambiern – wie auch v.a. bei den Afghanen und Pakistani – alltäglicher Begleiter – ein Damoklesschwert, das über jedem schwebt (Ausnahme sind nur diejenigen mit Ausbildungsduldung). Bedeutet sie doch, wie bei Afghanen, die Rückkehr in den Bürgerkrieg, und bei Gambiern in das noch instabile Gambia mit seiner nach wie vor prekären wirtschaftlichen Lage ohne Zukunftsperspektiven.

Das führt dazu, dass viele selbst dann nicht bei der Identitätsfeststellung kooperieren, wenn sie sich mit einiger Aussicht auf Erfolg um Papiere bemühen könnten. Es folgen umgehend Sanktionen, und das bedeutet:

  • Arbeitsverbot
  • Kürzung der Sozialleistungen auf bis zu 151 € (wovon man weder leben noch sterben kann).
  • Einzug der Krankenkassenkarte
  • Streichung des Wohngeldes

Dies alles führt zu einer aberwitzigen „lose-lose-Situation“, in der ALLE nur verlieren!

  • Den Unternehmen werden Knall auf Fall Arbeitskräfte entrissen, die sie dringend brauchen. Die Wirtschaft wird ausgebremst, weil motivierte und fleißige Kräfte, die eigentlich da wären, nicht eingestellt werden können.
  • Der Steuerzahler muss Geflüchtete wieder alimentieren, die schon auf eigenen Füßen standen und in die Sozialkassen eingezahlt hatten.
  • Die Geflüchteten werden in ausweglose Situationen gebracht. Kriminalität, Kleinkriminalität, Ordnungswidrigkeiten, aber auch Schwarzarbeit werden die Polizei, den Zoll, die Staatsanwaltschaften und die Gerichte zunehmend beschäftigen und Ressourcen verschlingen.
  • Die Geflüchteten selbst, die oft Jahre der Integrationsbemühungen hinter sich haben, Deutsch gelernt und sich beruflich integriert haben, werden in Wut, Verzweiflung und Depressionen getrieben, aus denen nichts mehr Gutes entstehen kann.
  • Und nicht zuletzt: Die enormen finanziellen Mittel, die zur Aufnahme und Integration der Flüchtlinge eingesetzt wurden, sind ebenso in den Sand gesetzt, wie das große Engagement von haupt- und ehrenamtlichen Unterstützern der Geflüchteten.

ALLE verlieren! Doch unsere Politiker und Behörden sind absolut unfähig, Lösungen zu finden und schnell umzusetzen, die diese widersinnige Situation beenden.
Was durchaus möglich wäre – wie Ausbildungsduldung gezeigt hat.

Was tun?

06.11.18 Beschaffung von Dokumenten aus Gambia

Immer wieder erreichen uns Fragen, wie gambische Papiere beschafft werden können. Dazu folgender Überblick (wie immer auch mit der Bitte um Ergänzung oder Korrektur).
1. Beschaffung von Dokumenten

a) Geburtsurkunden
b) Pässe

2. Wer braucht was?

a) Arbeit in Deutschland
b) Eheschließungen

1. Beschaffung von Dokumenten

a) Geburtsurkunden
  • Die Geburtsurkunde muss dann beschafft werden, wenn kein Pass existiert.
  • Die ganz große Mehrzahl der Gambier hat Kontakte nach Gambia zur Familie oder zu Freunden. Diese müssen bei der Beschaffung der Geburtsurkunden helfen.
  • Die erste Frage ist immer, ob in der Familie bereits eine Geburtsurkunde vorhanden ist.
  • Wenn dies der Fall ist, sollte das Dokument per DHL Express nach Deutschland geschickt werden.
  • Achtung: Dokumente generell an die Adresse von deutschen Vertrauenspersonen schicken lassen. Nie an Flüchtlingsunterkünfte oder Anschlussunterbringungen. Dort verschwindet Post zu häufig, also kein Risiko eingehen. (Gilt natürlich für alle Dokumente)
  • Alternativ zu DHL Express können auch Gambia-Reisende oder Gambier, die regelmäßig zwischen Gambia und Deutschland hin- und herreisen, gebeten werden, die Dokumente mitzubringen (in gewissem Umfang können wir Kontakte vermitteln).
  • Wenn es noch keine vorhandene Geburtsurkunde gibt, dann muss diese bei den gambischen Gesundheitszentren oder bei den Bürgermeistern des Geburtsortes beantragt werden. Dazu schreibt der Honorarkonsul der „Republic of The Gambia“, Dr. Georg Bouché, auf Anfragen regelmäßig folgendes:
„Falls noch nie ein Pass ausgestellt worden war, keiner mehr vorliegt undauch keine Kopien, muss der Nachweis der gambischen Staatsbürgerschaft zum Beispiel durch eine Geburtsurkunde erbracht werden, die über Bürgermeisteroder Gesundheitszentren in Gambia, auch ohne die persönliche Anwesenheit zu bekommen sind. So können auch Eltern oder Freunde eine Geburtsurkundebeantragen.“
  • Die Ausstellung einer Geburtsurkunde in Gambia kostet zwischen 30,- und 50,- Euro (viel Geld in Gambia), das den Helfern in der Regel überwiesen werden sollte/muss.
Angaben für die Ausstellung der Geburtsurkunde:
Geburtsdatum
Geburtsort
Vorname
Geschlecht
Vor- und Nachname des Vaters
Vor- und Nachname der Mutter
Beruf des Vaters
Name, Rolle oder Position und Wohnort des Antragstellers (also des
Elternteils, des Verwandten oder Freundes, der die Geburtsurkunde besorgt).
Hierzu eine Bemerkung: Das „Flunkern“ ist bei Gambiern weit verbreitet: Aus verschiedenen Gründen wurden falsche Name, falsche Geburtsdaten etc. angegeben.

Wir raten hier, die richtigen Daten anzugeben! Erfahrungen damit liegen vor: Ausbildungsduldungen zum Beispiel werden selbst bei falschen Namen in der Regel erteilt. Die Ausländerbehörde nimmt eine Namensänderung vor. (Wer dazu mehr wissen muss, soll sich bei uns melden).

In der Regel sind die Gambier in der Lage über diese Wege die Urkunden zu beschaffen. In sehr seltenen Ausnahmefällen (Vollwaisen, Radikaler Bruch mit Familie und Umfeld, etc.) gibt es die Möglichkeit, sich an uns zu wenden. Allerdings: Die Angaben zur Person und vor allem zur Staatsangehörigkeit müssen dann hundertprozentig wasserdicht sein.

Da die Geburtsurkunden kein Lichtbild enthalten und auch leicht gefälscht werden können, bestehen die deutschen Behörden darauf, dass die Betreffenden auch der Vorladung vor die Gambische Delegation Folge leisten müssen.

b) Beschaffung von Pässen

Nationalpässe (Personalausweis): Diese Pässe können grundsätzlich nur in Gambia ausgestellt und verlängert werden. In den Briefen des Honorarkonsuls heißt bis in die aktuelle Gegenwart, dass für die Ausstellung die persönliche Anwesenheit erforderlich ist.
Reisepässe: In einem Brief vom 17. April 2018 gibt der Honorarkonsul Dr. Georg Bouché folgende Auskunft:

„unsere Regierung stellt Reisepässe auch ohne die Anwesenheit der betroffenen Person aus, zum Beispiel können diese
auch von Verwandten in Gambia beantragt werden. Es gibt Erfahrungen, dass dies tatsächlich relativ unproblematisch ist.
Dazu muss der Betreffende
die Geburtsurkunde (als Bilddatei)
ein biometrisches Lichtbild und
eine Blanko-Unterschrift (auch als Bilddatei versendbar)

nach Gambia schicken.

Die Kosten belaufen sich auf etwa 200,- Euro (in Gambia ein Vermögen). Man sollte sehr aufpassen, wem man sich und das Geld anvertraut. Es gibt im Netzwerk Leute, die Kontakt zu vertrauenswürdigen Anwälten in Gambia haben (Bei Bedarf bitte melden).

2. Wer braucht was?

a) Arbeit in Deutschland
  • Nur mit der Abgabe von Geburtsurkunde oder Pass ist es längerfristig möglich, die Arbeitserlaubnis zu bekommen und zu behalten. Wir gehen davon aus, dass auch ein Reisepass als ein gültiges Dokument betrachtet wird.
  • Alle diejenigen, die einen Vertrag für eine Berufsausbildung haben und die dreijährige Ausbildungsduldung beantragen möchten, brauchen die Geburtsurkunde oder einen Pass und sollten diese auch unbedingt abgeben. Die Ausbildung muss mindestens über zwei Jahre gehen und von der IHK oder der Handwerkskammer abgesegnet sein.
  • Festangestellte ohne Ausbildungsvertrag müssen eine Risikoabwägung machen. Liefern sie die Dokumente nicht ab, so bekommen sie mit Sicherheit ein Arbeitsverbot und weitere Sanktionen. Liefern sie die Papiere ab, so sind sie nicht vor Abschiebung geschützt.
b) Eheschließungen
Für die Eheschließung in Deutschland braucht man eine Geburtsurkunde und einen Reisepass, der (siehe oben) auch ohne Anwesenheit von Verwandten oder einem Anwalt in Gambia beschafft werden kann. Im Netzwerk gibt es Kontakte, die bei Fragen der Eheschließung ihre Erfahrungen und ihr Wissen gerne weitergeben. Bitte bei uns melden – wir vermitteln dann.Soweit unsere Infos zu diesem Thema. Wie angekündigt – so bald wie möglich werden wir die Infos zum brennenden Thema Abschiebungen zusammenfassen und ins Netzwerk geben.Viele Grüße
Birgit Hummler
Kay Bochmann-Riess

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