Jobsuche

Die Suche nach Arbeit ist eine der wichtigsten Aufgaben der Asylsuchenden.

Hier ein paar wichtige und hilfreiche Hinweise für Helfer, die bei der Jobsuche helfen und für eventuelle Arbeitgeber:

Formular zur Beantragung einer Arbeitserlaubnis auf der Seite der Agentur für Arbeit:
https://www.arbeitsagentur.de/datei/erklaerung-zum-beschaeftigungsverhaeltnis_ba047549.pdf

Leitfaden für Ehrenamtliche mit einer Beschreibung, was alles bei der Arbeitssuche für Flüchtlinge beachtet werden muss:

Leitfaden für Ehrenamtliche auf Arbeitssuche mit Flüchtlingen

Kontakt bei der IHK

Dort gibt es eine Abteilung, die zuständig ist für die Vermittlung von Praktika / Arbeit von Flüchtlingen und Arbeitgebern der Region. Die IHK hat Adressen gesammelt von Betrieben, die bereit sind, Flüchtlinge aufzunehmen.

Ansprechpartner ist ein Herr Frey (Tel.: 07721-922-500) und vor allem interessant: ein syrischer Mitarbeiter seit 1. Februar 2016, Herr Mohamad (Tel.: 07721-922-501). Er ist selbst Flüchtling, hat schon sämtliche Deutschkurse hinter sich.

Einstellungsbedingungen für Arbeitgeber

Der Arbeitgeber,  der einen Asylbewerber einstellen möchte, muss einiges beachten:

I           !! Arbeiten ohne Papiere = Illegale Beschäftigung !!

II          Flüchtling muss Mindestlohn bezahlt bekommen

III         Bei Praktika oder Probearbeiten muss der Flüchtling ebenfalls angemeldet werden und Mindestlohn bekommen

Ausnahme: Wird dem Flüchtling bei Probearbeiten nur die Arbeit „gezeigt“, d.h. macht der Flüchtling keinen Handgriff bzw. keinerlei Arbeit, ist Probearbeit ohne Papiere zulässig

IV        Flüchtling muss mindestens drei Monate in Deutschland sein bevor er arbeiten darf

V         Antrag auf Beschäftigungserlaubnis muss gestellt werden (hat der Asylbewerber, wird zusammen ausgefüllt)

VI        Antrag bei Ausländerbehörde abgeben (erledigt der Asylbewerber, es muss mit 2-3 Wochen gerechnet werden bis Arbeitserlaubnis ausgestellt wird)

VII       zwischen 3-15 Monaten Aufenthalt in Deutschland: Vorrangprüfung, ob kein Deutscher oder EU-Bürger für den Job infrage kommt (macht BFA)

VIII      Nach 15 Monaten Aufenthalt in Deutschland gibt es keine Vorrangprüfung mehr

IX        Nach 15 Monaten werden Arbeitsbedingungen geprüft (Mindestlohn, etc.),   Dauer ca. 2 Wochen

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